Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Jeder Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag bei dem Standesamt der Stadt / Gemeinde, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat, angezeigt werden. In der Regel bietet ein Bestatter den Hinterbliebenen an, den Gang zum Standesamt zu übernehmen.
Zur Beurkundung werden die Geburtsurkunde ggfls. Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten und der Personalausweis benötigt. In der Regel finden Sie die Urkunden im Familienstammbuch.
Bei ausländischen Mitbürgern oder auch bei deutschen Staatsangehörigen mit Geburtsort z.B. im heutigen Polen weichen die vorzulegenden Nachweise ab.
- Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei. Nach Beurkundung des Sterbefalls erhalten Sie jeweils eine gebührenfreie Urkunde für Rente, Krankenkasse und Bestattung.
- Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde für private Zwecke, z.B. für Ihr Familienstammbuch wird eine Gebühr von 10,00 erhoben, für jede weitere gleiche Urkunde sind Gebühren von 5,00 Euro zu zahlen.
Jeder Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag bei dem Standesamt der Stadt / Gemeinde, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat, angezeigt werden. In der Regel bietet ein Bestatter den Hinterbliebenen an, den Gang zum Standesamt zu übernehmen.
Zur Beurkundung werden die Geburtsurkunde ggfls. Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten und der Personalausweis benötigt. In der Regel finden Sie die Urkunden im Familienstammbuch.
Bei ausländischen Mitbürgern oder auch bei deutschen Staatsangehörigen mit Geburtsort z.B. im heutigen Polen weichen die vorzulegenden Nachweise ab.
- Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei. Nach Beurkundung des Sterbefalls erhalten Sie jeweils eine gebührenfreie Urkunde für Rente, Krankenkasse und Bestattung.
- Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde für private Zwecke, z.B. für Ihr Familienstammbuch wird eine Gebühr von 10,00 erhoben, für jede weitere gleiche Urkunde sind Gebühren von 5,00 Euro zu zahlen.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Brigitte
Peter
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 111
- Fax
- +49 2984 303 109
- b.peter@stadt-hallenberg.de
Stefanie
Emde
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 115
- Fax
- +49 2984 303 109
- s.emde@stadt-hallenberg.de
Beurkundung Sterbefall
Jeder Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag bei dem Standesamt der Stadt / Gemeinde, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat, angezeigt werden. In der Regel bietet ein Bestatter den Hinterbliebenen an, den Gang zum Standesamt zu übernehmen.
Zur Beurkundung werden die Geburtsurkunde ggfls. Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten und der Personalausweis benötigt. In der Regel finden Sie die Urkunden im Familienstammbuch.
Bei ausländischen Mitbürgern oder auch bei deutschen Staatsangehörigen mit Geburtsort z.B. im heutigen Polen weichen die vorzulegenden Nachweise ab.
Kosten
- Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei. Nach Beurkundung des Sterbefalls erhalten Sie jeweils eine gebührenfreie Urkunde für Rente, Krankenkasse und Bestattung.
- Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde für private Zwecke, z.B. für Ihr Familienstammbuch wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben, für jede weitere gleiche Urkunde sind Gebühren von 5,00 Euro zu zahlen.