Anliegen von A bis Z

Was erledige ich wo und bei wem? 

Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.

Bürgerbrennholz

AKTUELLE INFORMATION: Bestellungen werden ab dem 01.11.2024 bis 28.02.2025 entgegen genommen. 

Auch im Jahr 2025 bietet die Stadt Hallenberg ihren Bürgerinnen und Bürgern Bürgerbrennholz in Form von Buchen- und Fichtenholz an. Die Preise bleiben im Vergleich zum Vorjahr 2024 unverändert.

  • Buchenlangholz wird zum Preis von 85,00 €/fm inkl. Mehrwertsteuer,

  • Fichtenlangholz zum Preis von 55,00 €/fm inkl. Mehrwertsteuer angeboten.

    Die Mindestbestellmenge beträgt jeweils 5 fm oder ein Vielfaches davon, die Höchstabgabemenge ist auf 20 fm pro Haushalt beschränkt.

  • Gespaltenes Buchenbrennholz (1m lang, gebündelt) kostet 110,00 €/rm inkl. Mehrwertsteuer. Sie haben die Wahlmöglichkeit zwischen drei und fünf Raummetern je Haushalt.

Wie erfolgt die Bestellung ?

Die Bestellung können Sie bequem von zu Hause aus digital über das Bürger-Portal der Stadt Hallenberg einreichen, eine Registrierung oder Anmeldung ist nicht erforderlich. Alternativ können Sie den Papiervordruck nutzen, der auf dieser Seite veröffentlicht ist und im Rathaus vorgehalten wird.

Hier finden Sie das Bestellformular. 

Das Bestellformular kann an brennholz@​stadt-hallenberg.de gesandt werden.

Wie erfahre ich, wo mein Brennholzlos lagert ?

Nachdem Ihre Bestellung bei der Forstverwaltung eingegangen ist und das gewünschte Holz bereitliegt, erhalten Sie eine Rechnung. Sobald der Rechnungsbetrag bei der Stadt Hallenberg eingegangen ist, wird Ihnen das Brennholzlos mit entsprechendem Lagerplatz umgehend schriftlich mitgeteilt. 

Übersteigt die Nachfrage die Liefermöglichkeiten, werden die Bestellungen in der Reihenfolge des Eingangsdatums berücksichtigt und die Nicht-Berücksichtigten benachrichtigt.

Welche Besonderheiten sind zu beachten ?

  • Für den Verkauf gelten neben den gesetzlichen Regelungen die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Brennholz“, die ebenfalls auf dieser Seite zu finden sind.

  • Falls Sie das Holz im Wald mit der Motorsäge weiterverarbeiten möchten, ist die Vorlage eines Nachweis über die Teilnahme an einem Motorsägenkurs  erforderlich. Der Nachweis ist einmalig zu erbringen, sofern Sie den entsprechenden Nachweis seit 2019 noch nicht vorgelegt haben.

  • Wie in den vergangenen Jahren werden für das Bündeln des gespaltenen Bürgerbrennholzes aus Nachhaltigkeitsgründen wiederverwendbare Spanngurte verwendet. Je Raummeter gespaltenes Buchenbrennholz wird hierfür ein Pfand in Höhe von insgesamt 12,00 € für zwei Spanngurte erhoben. Die Rückgabe der Spanngurte und das Auszahlen des Pfandes ist während der Öffnungszeiten der Stadtkasse möglich.

Ansprechperson

Krohne-Riedesel, Antje

a.krohne-riedesel@­stadt-hallenberg.de
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