Anliegen von A bis Z

Was erledige ich wo und bei wem? 

Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.

Denkmalschutz

Das Denkmalwesen ist gegliedert in den Denkmalschutz und die Denkmalpflege. Die Aufgaben des Denkmalwesens in der Stadt Hallenberg übernimmt ihre Untere Denkmalbehörde.

Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden.

Aufgaben des Denkmalschutzes bestehen in der Unterschutzstellung von Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teilen von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Dies können Baudenkmäler sein, bewegliche Denkmäler, Bodendenkmäler oder aber auch Denkmalbereiche.

Die Untere Denkmalbehörde bei der Stadt Hallenberg führt die sogenannte Denkmalliste. Hier sind Denkmäler einzutragen, sobald die Denkmaleigenschaft festgestellt wurde.

Weiterführende Informationen zu Denkmälern, den Pflichten eines Denkmaleigentümers, möglichen finanziellen Hilfen für Denkmaleigentümer/innen können Sie über die Homepage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) beziehen:
https://www.lwl.org/dlbw/service/denkmaleigentuemer

Bei der Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis sind die Unterlagen beizufügen, die die geplante Maßnahme bestmöglich beschreiben. Dies können Kostenvoranschläge, Materialblätter, Planunterlagen oder Fotomontagen sein.

Für die Beantragung einer steuerrechtlichen Erlaubnis sind alle Rechnungen, die der Baumaßnahme zuzurechnen sind beizufügen.

Ansprechpersonen

Kreutzmann, Claudia

c.kreutzmann@­stadt-hallenberg.de

Brussmann, Mario

m.brussmann@­stadt-hallenberg.de
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