Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Das Denkmalwesen ist gegliedert in den Denkmalschutz und die Denkmalpflege. Die Aufgaben des Denkmalwesens in der Stadt Hallenberg übernimmt ihre Untere Denkmalbehörde.
Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden.
Aufgaben des Denkmalschutzes bestehen in der Unterschutzstellung von Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teilen von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Dies können Baudenkmäler sein, bewegliche Denkmäler, Bodendenkmäler oder aber auch Denkmalbereiche.
Die Untere Denkmalbehörde bei der Stadt Hallenberg führt die sogenannte Denkmalliste. Hier sind Denkmäler einzutragen, sobald die Denkmaleigenschaft festgestellt wurde.
Weiterführende Informationen zu Denkmälern, den Pflichten eines Denkmaleigentümers, möglichen finanziellen Hilfen für Denkmaleigentümer/innen können Sie über die Homepage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) beziehen:
https://www.lwl.org/dlbw/service/denkmaleigentuemer
Bei der Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis sind die Unterlagen beizufügen, die die geplante Maßnahme bestmöglich beschreiben. Dies können Kostenvoranschläge, Materialblätter, Planunterlagen oder Fotomontagen sein.
Für die Beantragung einer steuerrechtlichen Erlaubnis sind alle Rechnungen, die der Baumaßnahme zuzurechnen sind beizufügen.
Das Denkmalwesen ist gegliedert in den Denkmalschutz und die Denkmalpflege. Die Aufgaben des Denkmalwesens in der Stadt Hallenberg übernimmt ihre Untere Denkmalbehörde.
Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden.
Aufgaben des Denkmalschutzes bestehen in der Unterschutzstellung von Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teilen von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Dies können Baudenkmäler sein, bewegliche Denkmäler, Bodendenkmäler oder aber auch Denkmalbereiche.
Die Untere Denkmalbehörde bei der Stadt Hallenberg führt die sogenannte Denkmalliste. Hier sind Denkmäler einzutragen, sobald die Denkmaleigenschaft festgestellt wurde.
Weiterführende Informationen zu Denkmälern, den Pflichten eines Denkmaleigentümers, möglichen finanziellen Hilfen für Denkmaleigentümer/innen können Sie über die Homepage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) beziehen:
https://www.lwl.org/dlbw/service/denkmaleigentuemer
Bei der Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis sind die Unterlagen beizufügen, die die geplante Maßnahme bestmöglich beschreiben. Dies können Kostenvoranschläge, Materialblätter, Planunterlagen oder Fotomontagen sein.
Für die Beantragung einer steuerrechtlichen Erlaubnis sind alle Rechnungen, die der Baumaßnahme zuzurechnen sind beizufügen.
Das Denkmalwesen ist gegliedert in den Denkmalschutz und die Denkmalpflege. Die Aufgaben des Denkmalwesens in der Stadt Hallenberg übernimmt ihre Untere Denkmalbehörde.
Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden.
Aufgaben des Denkmalschutzes bestehen in der Unterschutzstellung von Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teilen von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Dies können Baudenkmäler sein, bewegliche Denkmäler, Bodendenkmäler oder aber auch Denkmalbereiche.
Die Untere Denkmalbehörde bei der Stadt Hallenberg führt die sogenannte Denkmalliste. Hier sind Denkmäler einzutragen, sobald die Denkmaleigenschaft festgestellt wurde.
Weiterführende Informationen zu Denkmälern, den Pflichten eines Denkmaleigentümers, möglichen finanziellen Hilfen für Denkmaleigentümer/innen können Sie über die Homepage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) beziehen:
https://www.lwl.org/dlbw/service/denkmaleigentuemer
Bei der Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis sind die Unterlagen beizufügen, die die geplante Maßnahme bestmöglich beschreiben. Dies können Kostenvoranschläge, Materialblätter, Planunterlagen oder Fotomontagen sein.
Für die Beantragung einer steuerrechtlichen Erlaubnis sind alle Rechnungen, die der Baumaßnahme zuzurechnen sind beizufügen.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Claudia
Kreutzmann
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 161
- Fax
- +49 2984 303 109
- c.kreutzmann@stadt-hallenberg.de
Mario
Brussmann
Leitung Zentrales Gebäudemanagement / technische Dienste
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 160
- Fax
- +49 2984 303 109
- m.brussmann@stadt-hallenberg.de
Denkmalschutz
Das Denkmalwesen ist gegliedert in den Denkmalschutz und die Denkmalpflege. Die Aufgaben des Denkmalwesens in der Stadt Hallenberg übernimmt ihre Untere Denkmalbehörde.
Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden.
Aufgaben des Denkmalschutzes bestehen in der Unterschutzstellung von Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teilen von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Dies können Baudenkmäler sein, bewegliche Denkmäler, Bodendenkmäler oder aber auch Denkmalbereiche.
Die Untere Denkmalbehörde bei der Stadt Hallenberg führt die sogenannte Denkmalliste. Hier sind Denkmäler einzutragen, sobald die Denkmaleigenschaft festgestellt wurde.
Weiterführende Informationen zu Denkmälern, den Pflichten eines Denkmaleigentümers, möglichen finanziellen Hilfen für Denkmaleigentümer/innen können Sie über die Homepage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) beziehen:
https://www.lwl.org/dlbw/service/denkmaleigentuemer
Notwendige Unterlagen
Bei der Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis sind die Unterlagen beizufügen, die die geplante Maßnahme bestmöglich beschreiben. Dies können Kostenvoranschläge, Materialblätter, Planunterlagen oder Fotomontagen sein.
Für die Beantragung einer steuerrechtlichen Erlaubnis sind alle Rechnungen, die der Baumaßnahme zuzurechnen sind beizufügen.