Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Wenn ein Deutscher im Ausland heiraten möchte, benötigt er dafür in bestimmten Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass nach deutschem Recht der geplanten Eheschließung keine Ehehindernisse entgegenstehen. Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt am Wohnort.
Auch ausländische Mitbürger, die in Deutschland die Ehe schließen möchten, benötigen teilweise ein Ehefähigkeitszeugnis, das über das Heimatland zu beschaffen ist.
Von der Pflicht zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses kann durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk die Eheschließung angemeldet wurde, eine Befreiung erteilt werden. In der Regel kommt diese Befreiung in Frage für
- Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland und
- Angehörige solcher Staaten, deren Behörden keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen.
Da die erforderlichen Dokumente im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können und es Regelungen für die verschiedenen Länder gibt, erfragen Sie bitte vorher beim zuständigen Standesbeamten, ob ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist und welche Papiere benötigt werden.
Wenn ein Deutscher im Ausland heiraten möchte, benötigt er dafür in bestimmten Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass nach deutschem Recht der geplanten Eheschließung keine Ehehindernisse entgegenstehen. Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt am Wohnort.
Auch ausländische Mitbürger, die in Deutschland die Ehe schließen möchten, benötigen teilweise ein Ehefähigkeitszeugnis, das über das Heimatland zu beschaffen ist.
Von der Pflicht zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses kann durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk die Eheschließung angemeldet wurde, eine Befreiung erteilt werden. In der Regel kommt diese Befreiung in Frage für
- Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland und
- Angehörige solcher Staaten, deren Behörden keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen.
Da die erforderlichen Dokumente im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können und es Regelungen für die verschiedenen Länder gibt, erfragen Sie bitte vorher beim zuständigen Standesbeamten, ob ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist und welche Papiere benötigt werden.
Wenn ein Deutscher im Ausland heiraten möchte, benötigt er dafür in bestimmten Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass nach deutschem Recht der geplanten Eheschließung keine Ehehindernisse entgegenstehen. Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt am Wohnort.
Auch ausländische Mitbürger, die in Deutschland die Ehe schließen möchten, benötigen teilweise ein Ehefähigkeitszeugnis, das über das Heimatland zu beschaffen ist.
Von der Pflicht zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses kann durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk die Eheschließung angemeldet wurde, eine Befreiung erteilt werden. In der Regel kommt diese Befreiung in Frage für
- Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland und
- Angehörige solcher Staaten, deren Behörden keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen.
Da die erforderlichen Dokumente im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können und es Regelungen für die verschiedenen Länder gibt, erfragen Sie bitte vorher beim zuständigen Standesbeamten, ob ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist und welche Papiere benötigt werden.
Wenn ein Deutscher im Ausland heiraten möchte, benötigt er dafür in bestimmten Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass nach deutschem Recht der geplanten Eheschließung keine Ehehindernisse entgegenstehen. Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt am Wohnort.
Auch ausländische Mitbürger, die in Deutschland die Ehe schließen möchten, benötigen teilweise ein Ehefähigkeitszeugnis, das über das Heimatland zu beschaffen ist.
Von der Pflicht zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses kann durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk die Eheschließung angemeldet wurde, eine Befreiung erteilt werden. In der Regel kommt diese Befreiung in Frage für
- Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland und
- Angehörige solcher Staaten, deren Behörden keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen.
Da die erforderlichen Dokumente im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können und es Regelungen für die verschiedenen Länder gibt, erfragen Sie bitte vorher beim zuständigen Standesbeamten, ob ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist und welche Papiere benötigt werden.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Brigitte
Peter
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 111
- Fax
- +49 2984 303 109
- b.peter@stadt-hallenberg.de
Stefanie
Emde
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 115
- Fax
- +49 2984 303 109
- s.emde@stadt-hallenberg.de
Ehefähigkeitszeugnis
Wenn ein Deutscher im Ausland heiraten möchte, benötigt er dafür in bestimmten Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass nach deutschem Recht der geplanten Eheschließung keine Ehehindernisse entgegenstehen. Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt am Wohnort.
Auch ausländische Mitbürger, die in Deutschland die Ehe schließen möchten, benötigen teilweise ein Ehefähigkeitszeugnis, das über das Heimatland zu beschaffen ist.
Von der Pflicht zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses kann durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk die Eheschließung angemeldet wurde, eine Befreiung erteilt werden. In der Regel kommt diese Befreiung in Frage für
- Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland und
- Angehörige solcher Staaten, deren Behörden keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen.
Notwendige Unterlagen
Da die erforderlichen Dokumente im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können und es Regelungen für die verschiedenen Länder gibt, erfragen Sie bitte vorher beim zuständigen Standesbeamten, ob ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist und welche Papiere benötigt werden.