Anliegen von A bis Z

Was erledige ich wo und bei wem? 

Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.

Ehrenamtskarte NRW

Sie engagieren sich Woche für Woche ehrenamtlich und freiwillig in Ihrem Verein und geben dabei reichlich: Zeit, Zuwendung und Kompetenz. Dieser für den Zusammenhalt der Gesellschaft unverzichtbare Einsatz ist nicht selbstverständlich und verdient Anerkennung. Vielen Dank dafür!

Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Hallenberg vom 11.08.2021 wurde zum 01.10.2021 die Ehrenamtskarte NRW eingeführt, um Engagement zu würdigen und Danke zu sagen.

Neben der Dankeschönfunktion hat die Ehrenamtskarte auch einen praktischen Nutzen: Sie ermöglicht landesweit gültige Vergünstigungen in vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen (siehe dazu Informationen auf der Homepage www.ehrensache.nrw.de ).

Folgende Kriterien gelten für die Vergabe einer Ehrenamtskarte:

  • Mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr ehrenamtliche Tätigkeit
  • Seit wenigstens zwei Jahren ehrenamtliche Tätigkeit ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung, die über einen reinen Kostenersatz hinausgeht
  • Das Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen
  • Die ehrenamtlichen Tätigkeiten müssen im Stadtgebiet Hallenberg erfolgen.

Der Antrag auf Zuteilung der Ehrenamtskarte NRW erfolgt mittels eines Bewerbungsbogens bei der Stadt Hallenberg.

Zur Antragstellung sind Nachweise vorzulegen, in denen

  • der zeitliche Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit durch den bzw. die Träger des Angebotes (Soziale Gruppierung, Einrichtung, Verein usw.) bestätigt wird und
  • bescheinigt wird, dass weder eine Vergütung noch eine pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt wird.

Die Nachweise sind mit Datum, Unterschriften und soweit vorhanden mit einem Stempel des Trägers zu versehen. Bei Erfüllung der Voraussetzung wird für die anspruchsberechtigte Person eine Ehrenamtskarte NRW ausgestellt.

Die Gültigkeit der von der Stadt Hallenberg ausgestellten Ehrenamtskarte NRW beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf der Gültigkeit kann ein neuer Antrag auf Zuteilung einer Ehrenamtskarte bei der Stadt Hallenberg gestellt werden.

 

 

Ansprechperson

Emde, Stefanie

s.emde@­stadt-hallenberg.de
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