Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Eigentümerwechsel Grundstück/Gebäude
Sie haben ein Grundstück gekauft oder verkauft?
Wenn Sie ein Grundstück kaufen oder verkaufen, wird das Grundstück vom Finanzamt ab dem 1. Januar des folgenden Jahres dem neuen Eigentümer zugerechnet.
Um private Verrechnungen zwischen dem alten und dem neuen Eigentümer hinsichtlich der Grundbesitzabgaben weitestgehend überflüssig zu machen, bieten wir Ihnen eine unterjährige Umschreibung des Grundstücks an.
Hierzu ist eine vom Verkäufer und Käufer unterzeichnete Änderungsanzeige erforderlich. Für die Erstellung der Änderungsanzeige steht ein Onlinedienst zur Verfügung.
Formulare
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Änderungsanzeige Grundsteuerpflichtiger (Bürgerportal)
Änderungsanzeige des / der Grundsteuerpflichtigen (Onlinedienst)