Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Eingliederungshilfe kann Personen gewährt werden, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.
Die notwendigen Anträge können bei der Stadt Hallenberg gestellt werden. Die Entscheidung über die beantragten Hilfen trifft der Hochsauerlandkreis oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Eingliederungshilfe kann Personen gewährt werden, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.
Die notwendigen Anträge können bei der Stadt Hallenberg gestellt werden. Die Entscheidung über die beantragten Hilfen trifft der Hochsauerlandkreis oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Eingliederungshilfe kann Personen gewährt werden, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.
Die notwendigen Anträge können bei der Stadt Hallenberg gestellt werden. Die Entscheidung über die beantragten Hilfen trifft der Hochsauerlandkreis oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Eingliederungshilfe kann Personen gewährt werden, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.
Die notwendigen Anträge können bei der Stadt Hallenberg gestellt werden. Die Entscheidung über die beantragten Hilfen trifft der Hochsauerlandkreis oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Markus
Becker
Fachbereichsleiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 140
- Fax
- +49 2984 303 109
- m.becker@stadt-hallenberg.de
Michael
Gamm
Sachbearbeiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 142
- Fax
- +49 2984 303 109
- m.gamm@stadt-hallenberg.de
Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe kann Personen gewährt werden, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.
Die notwendigen Anträge können bei der Stadt Hallenberg gestellt werden. Die Entscheidung über die beantragten Hilfen trifft der Hochsauerlandkreis oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.