Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Wenn ein psychisch Kranker oder eine an einer Sucht erkrankte Person eine Gefahr für sich selbst oder wichtige Rechtsgüter Dritter darstellt, kann die örtliche Ordnungsbehörde bei Gefahr im Verzuge die sofortige Unterbringung der Person vornehmen.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe auch nach regulärem Dienstschluss hat der Fachbereich Soziales einen Bereitschaftsdienst sichergestellt.
Der Bereitschaftsdienst kann über die Notrufnummern 110 oder 112 eingeschaltet werden.
Wenn ein psychisch Kranker oder eine an einer Sucht erkrankte Person eine Gefahr für sich selbst oder wichtige Rechtsgüter Dritter darstellt, kann die örtliche Ordnungsbehörde bei Gefahr im Verzuge die sofortige Unterbringung der Person vornehmen.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe auch nach regulärem Dienstschluss hat der Fachbereich Soziales einen Bereitschaftsdienst sichergestellt.
Der Bereitschaftsdienst kann über die Notrufnummern 110 oder 112 eingeschaltet werden.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Markus
Becker
Fachbereichsleiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 140
- Fax
- +49 2984 303 109
- m.becker@stadt-hallenberg.de
Einweisung nach PsychKG
Wenn ein psychisch Kranker oder eine an einer Sucht erkrankte Person eine Gefahr für sich selbst oder wichtige Rechtsgüter Dritter darstellt, kann die örtliche Ordnungsbehörde bei Gefahr im Verzuge die sofortige Unterbringung der Person vornehmen.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe auch nach regulärem Dienstschluss hat der Fachbereich Soziales einen Bereitschaftsdienst sichergestellt.
Der Bereitschaftsdienst kann über die Notrufnummern 110 oder 112 eingeschaltet werden.