Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Seit dem 24.03.2006 gehören alte Elektrogeräte nicht mehr in den Rest- oder Sperrmüll, sondern sind getrennt zu entsorgen. Zu den Elektrogeräten gehören z.B. Staubsauger, Waschmaschinen, Kaffeemaschinen bis hin zum Föhn oder Rasierer. Hinzu kommen alle Arten von Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen.
Die sogenannten Elektrokleingeräte können allerdings nur in Verbindung mit einem Elektrogroßgerät von zu Hause abgeholt werden.
Elektrogroßgeräte sind beispielsweise Waschmaschinen und Trockner, Kühlschränke, Gefriertruhen und -schränke, Geschirrspüler, Elektroherde und Backöfen, Mikrowellengeräte, Dunstabzugshauben, elektr. Heizgeräte und Heizkörper, Ventilatoren, Klimageräte, PC's (einschl. Bildschirm, Tastatur und Maus), Fernsehgeräte oder elektr. Rasenmäher.
Elektrokleingeräte sind beispielsweise Haushaltskleingeräte, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente, wie z.B. Staubsauger und sonstige Reinigungsgeräte, Bügeleisen, Toaster, Friteusen, Mühlen, Kaffeemaschinen, elektr. Messer, Haarschneidegeräte, Haartrockner, Rasierapparate, Massagegeräte und sonstige Geräte zur Körperpflege, Wecker und Armbanduhren, Waagen, Bohrmaschinen, Handkreis- und Stichsägen, Handschleif- und Poliermaschinen, elektr. Eisen- und Autorennbahnen, elektr. Gartenscheren, Nähmaschinen, Videospielkonsolen und -spiele, Blutdruckmessgeräte sowie Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, wie z.B. Minicomputer, Drucker, Laptops, Flachbildschirme, Notebooks, elektronische Notizbücher, Kopiergeräte, elektr. Schreibmaschinen, Taschen- und Tischrechner, Faxgeräte, Telefone, Anrufbeantworter, Radiogeräte, Videokameras und Videorekorder, Hi-Fi-Anlagen, Audio-Verstärker, kleine Musikinstrumente.
Die Hersteller sind entsprechend ihrer abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung verpflichtet, die gesammelten Geräte zurücknehmen und nach dem Stand der Technik umweltgerecht zu entsorgen und alle Neugeräte, die nach August 2005 für private Haushalte in Verkehr gebracht werden, mit einer durchgestrichenen Abfalltonne zu kennzeichnen.
Viele Altgeräte enthalten aber auch Schadstoffe, die Einfluss auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben, wie z.B. Quecksilber, Cadmium und Blei. Durch die getrennte Erfassung Ihrer Elektroaltgeräte helfen Sie mit, dass wertvolle Rohstoffe recycelt und Schadstoffe gezielt behandelt werden können. Das entlastet die Umwelt in doppelter Weise. Genauso wichtig wie die Rückgabe des alten Elektrogerätes ist eine bewusste Auswahl beim Kauf eines neuen Elektrogerätes. Umfangreiche Informationen, z.B. den Energieverbrauch betreffend, lassen sich über die Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Arnsberg, beziehen: Tel: 02932 / 27000
Elektrokleingeräte können nur in Verbindung mit der Einsammlung eines Elektrogroßgerätes abgeholt werden.
Es wird eine separate Gebühr für die Elektroaltgeräteabfuhr in Höhe von 35,00 je erteiltem Abfuhrauftrag erhoben.
- Die Gebühr von 35,00 muss vor der Abfuhr bezahlt werden.
- Sofern Sie den Auftrag über das Bürger-Portal erteilen möchten, stehen Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Paydirekt, Giropay und PayPal.
- Sofern Sie keine Online-Bezahlung wünschen, steht Ihnen im Bürger-Portal auch ein pdf-Vordruck zur Verfügung mit dem Sie die kostenpflichtige Abfuhr von Elektroaltgeräten in Auftrag geben können. Füllen Sie hierzu bitte handschriftlich den Vordruck aus und senden diesen an die Stadt Hallenberg. Die Bankverbindungen der Stadtkasse zwecks Überweisung finden Sie ebenfalls im Vordruck.
- Der genaue Abholtermin wird Ihnen schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
- Die Elektroaltgeräte müssen ab 6.00 Uhr am Straßenrand stehen.
- Abgefahren werden max. 3 Elektrogroßgeräte.
Über das Bürger-Portal der Stadt Hallenberg können Sie die Abfuhr von Elektrogroßgeräten beantragen.
Seit dem 24.03.2006 gehören alte Elektrogeräte nicht mehr in den Rest- oder Sperrmüll, sondern sind getrennt zu entsorgen. Zu den Elektrogeräten gehören z.B. Staubsauger, Waschmaschinen, Kaffeemaschinen bis hin zum Föhn oder Rasierer. Hinzu kommen alle Arten von Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen.
Die sogenannten Elektrokleingeräte können allerdings nur in Verbindung mit einem Elektrogroßgerät von zu Hause abgeholt werden.
Elektrogroßgeräte sind beispielsweise Waschmaschinen und Trockner, Kühlschränke, Gefriertruhen und -schränke, Geschirrspüler, Elektroherde und Backöfen, Mikrowellengeräte, Dunstabzugshauben, elektr. Heizgeräte und Heizkörper, Ventilatoren, Klimageräte, PC's (einschl. Bildschirm, Tastatur und Maus), Fernsehgeräte oder elektr. Rasenmäher.
Elektrokleingeräte sind beispielsweise Haushaltskleingeräte, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente, wie z.B. Staubsauger und sonstige Reinigungsgeräte, Bügeleisen, Toaster, Friteusen, Mühlen, Kaffeemaschinen, elektr. Messer, Haarschneidegeräte, Haartrockner, Rasierapparate, Massagegeräte und sonstige Geräte zur Körperpflege, Wecker und Armbanduhren, Waagen, Bohrmaschinen, Handkreis- und Stichsägen, Handschleif- und Poliermaschinen, elektr. Eisen- und Autorennbahnen, elektr. Gartenscheren, Nähmaschinen, Videospielkonsolen und -spiele, Blutdruckmessgeräte sowie Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, wie z.B. Minicomputer, Drucker, Laptops, Flachbildschirme, Notebooks, elektronische Notizbücher, Kopiergeräte, elektr. Schreibmaschinen, Taschen- und Tischrechner, Faxgeräte, Telefone, Anrufbeantworter, Radiogeräte, Videokameras und Videorekorder, Hi-Fi-Anlagen, Audio-Verstärker, kleine Musikinstrumente.
Die Hersteller sind entsprechend ihrer abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung verpflichtet, die gesammelten Geräte zurücknehmen und nach dem Stand der Technik umweltgerecht zu entsorgen und alle Neugeräte, die nach August 2005 für private Haushalte in Verkehr gebracht werden, mit einer durchgestrichenen Abfalltonne zu kennzeichnen.
Viele Altgeräte enthalten aber auch Schadstoffe, die Einfluss auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben, wie z.B. Quecksilber, Cadmium und Blei. Durch die getrennte Erfassung Ihrer Elektroaltgeräte helfen Sie mit, dass wertvolle Rohstofferecycelt und Schadstoffe gezielt behandelt werden können. Das entlastet die Umwelt in doppelter Weise. Genauso wichtig wie die Rückgabe des alten Elektrogerätes ist eine bewusste Auswahl beim Kauf eines neuen Elektrogerätes. Umfangreiche Informationen, z.B. den Energieverbrauch betreffend, lassen sich über die Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Arnsberg, beziehen: Tel: 02932 / 27000
Elektrokleingeräte können nur in Verbindung mit der Einsammlung eines Elektrogroßgerätes abgeholt werden.
Es wird eine separate Gebühr für die Elektroaltgeräteabfuhr in Höhe von 35,00 je erteiltem Abfuhrauftrag erhoben.
- Die Gebühr von 35,00 muss vor der Abfuhr bezahlt werden.
- Sofern Sie den Auftrag über das Bürger-Portal erteilen möchten, stehen Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Paydirekt, Giropay und PayPal.
- Sofern Sie keine Online-Bezahlung wünschen, steht Ihnen im Bürger-Portal auch ein pdf-Vordruck zur Verfügung mit dem Sie die kostenpflichtige Abfuhr von Elektroaltgeräten in Auftrag geben können. Füllen Sie hierzu bitte handschriftlich den Vordruck aus und senden diesen an die Stadt Hallenberg. Die Bankverbindungen der Stadtkasse zwecks Überweisung finden Sie ebenfalls im Vordruck.
- Der genaue Abholtermin wird Ihnen schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
- Die Elektroaltgeräte müssen ab 6.00 Uhr am Straßenrand stehen.
- Abgefahren werden max. 3 Elektrogroßgeräte.
Über das Bürger-Portal der Stadt Hallenberg können Sie die Abfuhr von Elektrogroßgeräten beantragen.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Rainer
Guntermann
Sachbearbeiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 162
- Fax
- +49 2984 303 109
- r.guntermann@stadt-hallenberg.de
Claudia
Kreutzmann
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 161
- Fax
- +49 2984 303 109
- c.kreutzmann@stadt-hallenberg.de
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Damian
Grosche
Sachbearbeiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 124
- Fax
- +49 2984 303 109
- d.grosche@stadt-hallenberg.de
Elektro-Altgeräte
Seit dem 24.03.2006 gehören alte Elektrogeräte nicht mehr in den Rest- oder Sperrmüll, sondern sind getrennt zu entsorgen. Zu den Elektrogeräten gehören z.B. Staubsauger, Waschmaschinen, Kaffeemaschinen bis hin zum Föhn oder Rasierer. Hinzu kommen alle Arten von Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen.
Die sogenannten Elektrokleingeräte können allerdings nur in Verbindung mit einem Elektrogroßgerät von zu Hause abgeholt werden.
Elektrogroßgeräte sind beispielsweise Waschmaschinen und Trockner, Kühlschränke, Gefriertruhen und -schränke, Geschirrspüler, Elektroherde und Backöfen, Mikrowellengeräte, Dunstabzugshauben, elektr. Heizgeräte und Heizkörper, Ventilatoren, Klimageräte, PC's (einschl. Bildschirm, Tastatur und Maus), Fernsehgeräte oder elektr. Rasenmäher.
Elektrokleingeräte sind beispielsweise Haushaltskleingeräte, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente, wie z.B. Staubsauger und sonstige Reinigungsgeräte, Bügeleisen, Toaster, Friteusen, Mühlen, Kaffeemaschinen, elektr. Messer, Haarschneidegeräte, Haartrockner, Rasierapparate, Massagegeräte und sonstige Geräte zur Körperpflege, Wecker und Armbanduhren, Waagen, Bohrmaschinen, Handkreis- und Stichsägen, Handschleif- und Poliermaschinen, elektr. Eisen- und Autorennbahnen, elektr. Gartenscheren, Nähmaschinen, Videospielkonsolen und -spiele, Blutdruckmessgeräte sowie Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, wie z.B. Minicomputer, Drucker, Laptops, Flachbildschirme, Notebooks, elektronische Notizbücher, Kopiergeräte, elektr. Schreibmaschinen, Taschen- und Tischrechner, Faxgeräte, Telefone, Anrufbeantworter, Radiogeräte, Videokameras und Videorekorder, Hi-Fi-Anlagen, Audio-Verstärker, kleine Musikinstrumente.
Die Hersteller sind entsprechend ihrer abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung verpflichtet, die gesammelten Geräte zurücknehmen und nach dem Stand der Technik umweltgerecht zu entsorgen und alle Neugeräte, die nach August 2005 für private Haushalte in Verkehr gebracht werden, mit einer durchgestrichenen Abfalltonne zu kennzeichnen.
Viele Altgeräte enthalten aber auch Schadstoffe, die Einfluss auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben, wie z.B. Quecksilber, Cadmium und Blei. Durch die getrennte Erfassung Ihrer Elektroaltgeräte helfen Sie mit, dass wertvolle Rohstoffe recycelt und Schadstoffe gezielt behandelt werden können. Das entlastet die Umwelt in doppelter Weise. Genauso wichtig wie die Rückgabe des alten Elektrogerätes ist eine bewusste Auswahl beim Kauf eines neuen Elektrogerätes. Umfangreiche Informationen, z.B. den Energieverbrauch betreffend, lassen sich über die Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Arnsberg, beziehen: Tel: 02932 / 27000
Elektrokleingeräte können nur in Verbindung mit der Einsammlung eines Elektrogroßgerätes abgeholt werden.
Es wird eine separate Gebühr für die Elektroaltgeräteabfuhr in Höhe von 35,00 € je erteiltem Abfuhrauftrag erhoben.
- Die Gebühr von 35,00 € muss vor der Abfuhr bezahlt werden.
- Sofern Sie den Auftrag über das Bürger-Portal erteilen möchten, stehen Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Paydirekt, Giropay und PayPal.
- Sofern Sie keine Online-Bezahlung wünschen, steht Ihnen im Bürger-Portal auch ein pdf-Vordruck zur Verfügung mit dem Sie die kostenpflichtige Abfuhr von Elektroaltgeräten in Auftrag geben können. Füllen Sie hierzu bitte handschriftlich den Vordruck aus und senden diesen an die Stadt Hallenberg. Die Bankverbindungen der Stadtkasse zwecks Überweisung finden Sie ebenfalls im Vordruck.
- Der genaue Abholtermin wird Ihnen schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
- Die Elektroaltgeräte müssen ab 6.00 Uhr am Straßenrand stehen.
- Abgefahren werden max. 3 Elektrogroßgeräte.
Über das Bürger-Portal der Stadt Hallenberg können Sie die Abfuhr von Elektrogroßgeräten beantragen.
Formulare
-
Antrag Abfuhr Elektrogroßgeräte (Bürgerportal)
Beantragung Abfuhr Elektrogroßgeräte (Onlinedienst)