Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Nachdem Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege aufgenommen wurde, erhalten Sie eine Aufforderung der Stadt Hallenberg, Auskunft über Ihre Einkommensverhältnisse zu geben.
Ihre umfassende Auskunft zu Ihren Einkommensverhältnissen ist erforderlich, um die Höhe des Elternbeitrags zu ermitteln. Der Elternbeitrag ermittelt sich unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Einkommensverhältnisse und des von Ihnen in Anspruch genommenen Betreuungsangebots.
Beitragspflicht besteht immer ab dem ersten Tag des Monats für den der Betreuungsplatz für Ihr Kind zur Verfügung steht. Elternbeiträge sind nicht nutzungsabhängig, d.h. auch für die Ferienzeiten der Einrichtung oder in Krankheits- oder Urlaubszeiten des Kindes besteht die Verpflichtung zur Zahlung des Beitrages.
Die Satzung des Hochsauerlandkreises über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege und die aktuellen Elternbeitragstabellen können Sie auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises einsehen.
Nachdem Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege aufgenommen wurde, erhalten Sie eine Aufforderung der Stadt Hallenberg, Auskunft über Ihre Einkommensverhältnisse zu geben.
Ihre umfassende Auskunft zu Ihren Einkommensverhältnissen ist erforderlich, um die Höhe des Elternbeitrags zu ermitteln. Der Elternbeitrag ermittelt sich unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Einkommensverhältnisse und des von Ihnen in Anspruch genommenen Betreuungsangebots.
Beitragspflicht besteht immer ab dem ersten Tag des Monats für den der Betreuungsplatz für Ihr Kind zur Verfügung steht. Elternbeiträge sind nicht nutzungsabhängig, d.h. auch für die Ferienzeiten der Einrichtung oder in Krankheits- oder Urlaubszeiten des Kindes besteht die Verpflichtung zur Zahlung des Beitrages.
Die Satzung des Hochsauerlandkreises über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege und die aktuellen Elternbeitragstabellen können Sie auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises einsehen.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Markus
Becker
Fachbereichsleiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 140
- Fax
- +49 2984 303 109
- m.becker@stadt-hallenberg.de
Elternbeiträge
Nachdem Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege aufgenommen wurde, erhalten Sie eine Aufforderung der Stadt Hallenberg, Auskunft über Ihre Einkommensverhältnisse zu geben.
Ihre umfassende Auskunft zu Ihren Einkommensverhältnissen ist erforderlich, um die Höhe des Elternbeitrags zu ermitteln. Der Elternbeitrag ermittelt sich unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Einkommensverhältnisse und des von Ihnen in Anspruch genommenen Betreuungsangebots.
Beitragspflicht besteht immer ab dem ersten Tag des Monats für den der Betreuungsplatz für Ihr Kind zur Verfügung steht. Elternbeiträge sind nicht nutzungsabhängig, d.h. auch für die Ferienzeiten der Einrichtung oder in Krankheits- oder Urlaubszeiten des Kindes besteht die Verpflichtung zur Zahlung des Beitrages.
Die Satzung des Hochsauerlandkreises über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege und die aktuellen Elternbeitragstabellen können Sie auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises einsehen.
Formulare
-
Erklärung Elternbeiträge (Bürgerportal)
Elternbeiträge - Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen (Onlinedienst)
-
Elternbeitragssatzung des Hochsauerlandkreises
Satzung des Hochsauerlandkreises über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege