Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Erschließungsbeiträge
Erschließungsbeiträge werden von den Grundstückseigentümern für die Neuerschließung von Grundstücken – insbesondere Baugrundstücken – zur Finanzierung erstmalig anzulegender Straßen erhoben.
Im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien kann es vorkommen, dass eine Beitragsbescheinigung der Gemeinde benötigt wird, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind. Die Ausstellung einer Beitragsbescheinigung kann bei der Gemeinde beantragt werden.
Der Erschließungsbeitrag wird durch Bescheid festgesetzt (§ 135 Abs. 1 Satz 1 BauGB).