Anliegen von A bis Z

Was erledige ich wo und bei wem? 

Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.

Fahrtkostenerstattung für Hessenschüler

Auch für Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und von dort aus täglich öffentliche Schulen im Nachbarland besuchen, trägt das Land Nordrhein-Westfalen die notwendigen Schülerfahrkosten.

Die im benachbarten Land gelegene Schule muss hierbei jedoch die nächstgelegene Schule der gewählten Schulform und Schulart gem. § 9 der Schülerfahrkostenverordnung sein. Die im Nachbarland besuchte Schule muß entfernungsmäßig näher liegen oder preisgünstiger zu erreichen sein als die gleichwertige Schule in Nordrhein-Westfalen und sollte an 5 Tagen/Woche besucht werden.

Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr. Kostenerstattung wird auf Antrag gewährt und rückwirkend erstattet. Der Antrag sollte unverzüglich zu Beginn des Bewilligungszeitraumes gestellt werden. Eine nachträgliche Übernahme (Erstattung) der Schülerfahrkosten ist nur möglich, wenn der Antrag bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes gestellt wird (Ende Oktober).

Dem Antrag sind die Belege der öffentlichen Verkehrsmittel und eine Schulbescheinigung beizufügen. Bitte die Fahrscheine dort nach Datum sortiert aufkleben.

Es empfiehlt sich, bereits vor dem Schulwechsel Kontakt zur Schulverwaltung aufnehmen, um zu klären, ob dem Grunde nach eine Fahrtkostenerstattung für die von Ihnen favorisierte Schule in Betracht kommt.

Ansprechperson

Peter, Brigitte

b.peter@­stadt-hallenberg.de
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