Anliegen von A bis Z

Was erledige ich wo und bei wem? 

Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.

Feuer anmelden

Baum- und Strauchschnitt (Schlagabraum) kann nur unter bestimmten Voraussetzungen selbst verbrannt werden.

Anmeldung 

  • mindestens 2 Werktage vor der geplanten Verbrennung
  • Verwendung des amtlichen Vordrucks
  • Angaben (Ort): Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer und Koordinaten
  • Angaben (Verantwortliche Person): Name, Anschrift, Telefonischer Erreichbarkeit

Die üblichen Mindestabstände sind einzuhalten:

  • 200 m von im Zusammenhang bebauten Ortslagen
  • 100 m von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen im Außenbereich
  • 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen
  • 10 m von befestigten Wirtschaftswegen
  • 100 m von Hochspannungsleitungen
  • 100 m vom Waldrand

Weiterhin gelten die Auflagen gem. der Allgemeinverfügung über die Genehmigung zur Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb zugelassener Abfallbeseitigungsanlagen durch Verbrennen vom 17.04.2009.

Das Ordnungsamt erteilt keine Genehmigungen zum Verbrennen vom Schlagabraum, sondern dient lediglich als weiterleitende Behörde. Die Informationen werden an die Feuerwehrleitstelle des Hochsauerlandkreises weitergeleitet

Grundsätzlich kann Baum- und Strauchschnitt zweimal jährlich entsorgt werden. Weitere Hinweise hierzu siehe bei der Dienstleistung "Baum- und Strauchschnitt".

Ansprechpersonen

Beuse, Sofia

s.beuse@­stadt-hallenberg.de

Pöllmann, Ursula

u.poellmann@­stadt-hallenberg.de
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