Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Sofia
Beuse
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 131
- Fax
- +49 2984 303 109
- s.beuse@stadt-hallenberg.de
Ursula
Pöllmann
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 133
- Fax
- +49 2984 303 109
- u.poellmann@stadt-hallenberg.de
Feuer anmelden
Baum- und Strauchschnitt (Schlagabraum) kann nur unter bestimmten Voraussetzungen selbst verbrannt werden.
Anmeldung
- mindestens 2 Werktage vor der geplanten Verbrennung
- Verwendung des amtlichen Vordrucks
- Angaben (Ort): Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer und Koordinaten
- Angaben (Verantwortliche Person): Name, Anschrift, Telefonischer Erreichbarkeit
Die üblichen Mindestabstände sind einzuhalten:
- 200 m von im Zusammenhang bebauten Ortslagen
- 100 m von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen im Außenbereich
- 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen
- 10 m von befestigten Wirtschaftswegen
- 100 m von Hochspannungsleitungen
- 100 m vom Waldrand
Weiterhin gelten die Auflagen gem. der Allgemeinverfügung über die Genehmigung zur Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb zugelassener Abfallbeseitigungsanlagen durch Verbrennen vom 17.04.2009.
Das Ordnungsamt erteilt keine Genehmigungen zum Verbrennen vom Schlagabraum, sondern dient lediglich als weiterleitende Behörde. Die Informationen werden an die Feuerwehrleitstelle des Hochsauerlandkreises weitergeleitet
Grundsätzlich kann Baum- und Strauchschnitt zweimal jährlich entsorgt werden. Weitere Hinweise hierzu siehe bei der Dienstleistung "Baum- und Strauchschnitt".