Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern ist ein Fischereischein erforderlich.
Die erforderliche Sachkunde kann durch das Ablegen der Fischereiprüfung erworben werden.
Die Prüfung darf ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden, der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung ist an den Landrat des Hochsauerlandkreises zu richten. Nähere Informationen erhalten Sie über die Internetseite des Hochsauerlandkreises:
https://www.hochsauerlandkreis.de/buergerservice/sicherheit_ordnung/jagd_fischerei/Fischerei.php
Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue Regelungen für Fischereischeine in Nordrhein-Westfalen.
Der Fischereischein wird künftig einmalig im Scheckkartenformat ausgestellt und ist lebenslang gültig. Die Fischereiabgabe ist weiterhin nach Ablauf der jeweiligen Gültigkeitsdauer von einem beziehungsweise fünf Jahren bei der Stadtkasse Hallenberg zu entrichten.
Ein Jugendfischereischein wird künftig nicht mehr ausgestellt. Kinder und Jugendliche, die das 10. Lebensjahr vollendet, das 16. Lebensjahr jedoch noch nicht vollendet haben, dürfen ohne eigenen Fischereischein angeln, wenn sie dabei von einer Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden. Das Alter ist auf Verlangen durch einen Schülerausweis oder einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
Für die Beantragung des Fischereischeins stehen seit dem 01.07.2026 zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Antragstellung bei der Stadt Hallenberg Die Stadt Hallenberg nimmt den Antrag entgegen und gibt die erforderlichen Daten in das Onlineverfahren ein. Die Verwaltungsgebühr beträgt 30,00 Euro.
Online-Beantragung über das NRW-Serviceportal. Für die Online-Beantragung ist die Anmeldung mit Hilfe der BundID oder der Online-Ausweisfunktion erforderlich. Die Verwaltungsgebühr beträgt 18,00 Euro.
Die Antragstellung vor Ort erfolgt über Herrn Glade (Zimmer 3.01 Dachgeschoss) während der Öffnungszeiten des Rathauses. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, telefonisch einen Termin zur Antragsstellung zu vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Antje
Krohne-Riedesel
Forstbeamtin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 150
- Telefon
- +49 171 6845456
- Mobil
- +49 171 6845456
- Fax
- +49 2984 303 109
- a.krohne-riedesel@stadt-hallenberg.de
Markus
Genster
Forstwirtschaftsmeister
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- 02984 - 919475-13
- Mobil
- +49 151 15264418
- m.genster@stadt-hallenberg.de
Dirk
Zimmermann
Forstbetrieb
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 151
- Fax
- +49 2984 303 109
- d.zimmermann@stadt-hallenberg.de
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Joe-Eric
Glade
Auszubildender
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Telefon
- +49 2984 303 126
- Fax
- +49 2984 303 109
- je.glade@stadt-hallenberg.de
Fischereischein
Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern ist ein Fischereischein erforderlich.
Die erforderliche Sachkunde kann durch das Ablegen der Fischereiprüfung erworben werden.
Die Prüfung darf ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden, der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung ist an den Landrat des Hochsauerlandkreises zu richten. Nähere Informationen erhalten Sie über die Internetseite des Hochsauerlandkreises:
https://www.hochsauerlandkreis.de/buergerservice/sicherheit_ordnung/jagd_fischerei/Fischerei.php
Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue Regelungen für Fischereischeine in Nordrhein-Westfalen.
Der Fischereischein wird künftig einmalig im Scheckkartenformat ausgestellt und ist lebenslang gültig. Die Fischereiabgabe ist weiterhin nach Ablauf der jeweiligen Gültigkeitsdauer von einem beziehungsweise fünf Jahren bei der Stadtkasse Hallenberg zu entrichten.
Ein Jugendfischereischein wird künftig nicht mehr ausgestellt. Kinder und Jugendliche, die das 10. Lebensjahr vollendet, das 16. Lebensjahr jedoch noch nicht vollendet haben, dürfen ohne eigenen Fischereischein angeln, wenn sie dabei von einer Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden. Das Alter ist auf Verlangen durch einen Schülerausweis oder einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
Für die Beantragung des Fischereischeins stehen seit dem 01.07.2026 zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Antragstellung bei der Stadt Hallenberg Die Stadt Hallenberg nimmt den Antrag entgegen und gibt die erforderlichen Daten in das Onlineverfahren ein. Die Verwaltungsgebühr beträgt 30,00 Euro.
Online-Beantragung über das NRW-Serviceportal. Für die Online-Beantragung ist die Anmeldung mit Hilfe der BundID oder der Online-Ausweisfunktion erforderlich. Die Verwaltungsgebühr beträgt 18,00 Euro.
Die Antragstellung vor Ort erfolgt über Herrn Glade (Zimmer 3.01 Dachgeschoss) während der Öffnungszeiten des Rathauses. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, telefonisch einen Termin zur Antragsstellung zu vereinbaren.