Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Was ist eine Flurbereinigung?
Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz werden eingesetzt, um ländlichen Grundbesitz unter Mitwirkung der Grundeigentümer neu zu ordnen. Dabei werden
- Grundstücke nach Lage, Form und Erschließung für eine zeitgemäße Bewirtschaftung neu gestaltet,
- die ländliche Infrastruktur verbessert,
- Landnutzungskonflikte aufgelöst,
- Flächen beanspruchende Großvorhaben "aus einem Guss" eigentumsrechtlich vorbereitet, drohende Enteignungen vermieden und
- flächenrelevante Dorfentwicklungsprozesse bodenordnerisch begleitet.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Antje
Krohne-Riedesel
Forstbeamtin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 150
- Telefon
- +49 171 6845456
- Mobil
- +49 171 6845456
- Fax
- +49 2984 303 109
- a.krohne-riedesel@stadt-hallenberg.de
Markus
Genster
Forstwirtschaftsmeister
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- 02984 - 919475-13
- Mobil
- +49 151 15264418
- m.genster@stadt-hallenberg.de
Dirk
Zimmermann
Forstbetrieb
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 151
- Fax
- +49 2984 303 109
- d.zimmermann@stadt-hallenberg.de
Flurbereinigung
Was ist eine Flurbereinigung?
Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz werden eingesetzt, um ländlichen Grundbesitz unter Mitwirkung der Grundeigentümer neu zu ordnen. Dabei werden
- Grundstücke nach Lage, Form und Erschließung für eine zeitgemäße Bewirtschaftung neu gestaltet,
- die ländliche Infrastruktur verbessert,
- Landnutzungskonflikte aufgelöst,
- Flächen beanspruchende Großvorhaben "aus einem Guss" eigentumsrechtlich vorbereitet, drohende Enteignungen vermieden und
- flächenrelevante Dorfentwicklungsprozesse bodenordnerisch begleitet.