Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Für die
- Erst-Ausstellung,
- Erweiterung,
- Wiedererteilung von Führerscheinen und
- die Unterlagen zur Beantragung eines Personenbeförderungsscheines
ist das Straßenverkehrsamt (FD 47) des Hochsauerlandkreises zuständig.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Hochsauerlandkreis.
Führerscheinklassen
A (unbeschränkt) | Krafträder |
A (beschränkt) | Krafträder, beschränkt auf 25 kw und nicht mehr als 0,16 kw/kg |
A1 | Krafträder (Leichtkrafträder) zwischen 50 cm3 und 125 cm3, nicht mehr als 11 kw, bei unter 18-jährigen Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h |
B | Kfz bis 3,5 zul. Gesamtgewicht mit weniger als 10 Sitzen |
C | Kfz mit mehr als 3,5 zul. Gesamtgewicht mit weniger als 10 Sitzen |
D | Kfz zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzen |
E | Anhänger über 750 kg zul. Gesamtgewicht, in Verbindung mit Klasse B, C oder D (nicht notwendig, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und das Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 t beträgt, z. B. Pkw mit Wohnwagen) |
M | Kleinkrafträder bis 45 km/h und 50 cm3 |
L | Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h (bei Kombination mit Hängern darf das Fahrzeug mit nicht mehr als 25 km/h geführt werden), selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h |
T | Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen höchstens 40 km/h |
Begleitendes Fahren ab 17
17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung bestanden haben, dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Ein Modellversuch in NRW macht das möglich. Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft.
Der oder die Jugendliche muss einen Antrag (direkt beim Straßenverkehrsamt Soest) auf begleitendes Fahren stellen. Außerdem müssen Begleitpersonen eine entsprechende Erklärung unterzeichnen.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Sofia
Beuse
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 131
- Fax
- +49 2984 303 109
- s.beuse@stadt-hallenberg.de
Ursula
Pöllmann
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 133
- Fax
- +49 2984 303 109
- u.poellmann@stadt-hallenberg.de
Führerscheinanträge
Für die
- Erst-Ausstellung,
- Erweiterung,
- Wiedererteilung von Führerscheinen und
- die Unterlagen zur Beantragung eines Personenbeförderungsscheines
ist das Straßenverkehrsamt (FD 47) des Hochsauerlandkreises zuständig.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Hochsauerlandkreis.
Führerscheinklassen
A (unbeschränkt) | Krafträder |
A (beschränkt) | Krafträder, beschränkt auf 25 kw und nicht mehr als 0,16 kw/kg |
A1 | Krafträder (Leichtkrafträder) zwischen 50 cm3 und 125 cm3, nicht mehr als 11 kw, bei unter 18-jährigen Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h |
B | Kfz bis 3,5 zul. Gesamtgewicht mit weniger als 10 Sitzen |
C | Kfz mit mehr als 3,5 zul. Gesamtgewicht mit weniger als 10 Sitzen |
D | Kfz zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzen |
E | Anhänger über 750 kg zul. Gesamtgewicht, in Verbindung mit Klasse B, C oder D (nicht notwendig, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und das Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 t beträgt, z. B. Pkw mit Wohnwagen) |
M | Kleinkrafträder bis 45 km/h und 50 cm3 |
L | Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h (bei Kombination mit Hängern darf das Fahrzeug mit nicht mehr als 25 km/h geführt werden), selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h |
T | Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen höchstens 40 km/h |
Begleitendes Fahren ab 17
17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung bestanden haben, dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Ein Modellversuch in NRW macht das möglich. Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft.
Der oder die Jugendliche muss einen Antrag (direkt beim Straßenverkehrsamt Soest) auf begleitendes Fahren stellen. Außerdem müssen Begleitpersonen eine entsprechende Erklärung unterzeichnen.