Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Das Führungszeugnis ist eine vom BfJ (Bundesamt für Justiz) ausgestellte behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Vorstrafen einer Person. Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Das Führungszeugnis kann nur für den Antragsteller selbst ausgestellt werden.
Die rechtliche Grundlage für das Führungszeugnis und alles rund um die Beantragung und Erstellung ist im Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz BZRG), Dritter Abschnitt, Auskunft aus dem Register, 1. Führungszeugnis, §§ 30 36 ff. geregelt.
Sie benötigen ein Führungszeugnis / erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde ?
Führungszeugnisse können unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal beantragt werden. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Darüber hinaus ist eine Beantragung im Bürgerbüro der Stadt Hallenberg möglich.
Bei der Beantragung von Führungszeugnissen ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliches Erscheinen oder auch ein gesetzlicher Vertreter beim Minderjährigen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Führungszeugnissen für Behörden die genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen
-
Besonderheit bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses:
Seit dem 01.05.2010 müssen Personen, die Minderjährige beruflich oder ehrenamtlich betreuen, erziehen oder ausbilden ein erweitertes Führungszeugnis beantragen. Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist bei der Antragstellung zwingend eine schriftliche Anforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, vorzulegen.
Die Gebühr beträgt 13,00 .
-
Fragen zum Führungszeugnis zur Verwendung im Inland: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html#faq5504790
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Sofia
Beuse
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 131
- Fax
- +49 2984 303 109
- s.beuse@stadt-hallenberg.de
Ursula
Pöllmann
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 133
- Fax
- +49 2984 303 109
- u.poellmann@stadt-hallenberg.de
Führungszeugnis
Das Führungszeugnis ist eine vom BfJ (Bundesamt für Justiz) ausgestellte behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Vorstrafen einer Person. Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Das Führungszeugnis kann nur für den Antragsteller selbst ausgestellt werden.
Die rechtliche Grundlage für das Führungszeugnis und alles rund um die Beantragung und Erstellung ist im Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz – BZRG), Dritter Abschnitt, Auskunft aus dem Register, 1. Führungszeugnis, §§ 30 – 36 ff. geregelt.
Sie benötigen ein Führungszeugnis / erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde ?
Führungszeugnisse können unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal beantragt werden. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Darüber hinaus ist eine Beantragung im Bürgerbüro der Stadt Hallenberg möglich.
Kosten
Die Gebühr beträgt 13,00 €.
Notwendige Unterlagen
Bei der Beantragung von Führungszeugnissen ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliches Erscheinen oder auch ein gesetzlicher Vertreter beim Minderjährigen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Führungszeugnissen für Behörden die genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen
-
Besonderheit bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses:
Seit dem 01.05.2010 müssen Personen, die Minderjährige beruflich oder ehrenamtlich betreuen, erziehen oder ausbilden ein erweitertes Führungszeugnis beantragen. Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist bei der Antragstellung zwingend eine schriftliche Anforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, vorzulegen.
Rechtsgrundlagen
Links
Fragen zum Führungszeugnis zur Verwendung im Inland:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html#faq5504790
Formulare
-
Antrag Führungszeugnis (Bürgerportal)
Beantragung eines Führungszeugnisses (Onlinedienst)