Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Sie haben etwas verloren oder suchen etwas?
Wenden Sie sich an die Mitarbeiter des Bürgerbüros um zu erfragen, ob ggfls. ihr verloren gegangener Gegenstand gefunden und im Fundbüro abgegeben wurde.
Sie haben etwas gefunden und möchten eine Meldung an das Fundbüro machen?
Geben Sie das Fundstück einfach bei den Mitarbeitern des Bürgerbüros ab, oder melden Sie das Fundstück vorab online über das Bürgerportal der Stadt Hallenberg an.
Der Finder hat einen Anspruch auf Finderlohn gegenüber dem Eigentümer der Fundsache. Zudem kann der Finder, wenn der Eigentümer der Fundsache nicht innerhalb von 6 Monaten ermittelt werden kann, das Eigentum an der Sache erwerben (Eigentumserwerb). Nach Ablauf der 6 Monate wird er hierzu unaufgefordert angeschrieben und über den Eigentumserwerb informiert.
- Der Finderlohn richtet sich nach dem Wert der Sache.
- Der Finderlohn beträgt bei einem Sachwert bis 500,00 5 %, über 500,00 ebenfalls 5 % und zusätzlich 3 % vom Mehrwert.
- Hat die Fundsache einen ideellen Wert, so ist der Finderlohn nach Ermessen festzulegen.
- Bei Tieren beträgt der Finderlohn 3 %.
Sie haben etwas verloren oder suchen etwas?
Wenden Sie sich an die Mitarbeiter des Bürgerbüros um zu erfragen, ob ggfls. ihr verloren gegangener Gegenstand gefunden und im Fundbüro abgegeben wurde.
Sie haben etwas gefunden und möchten eine Meldung an das Fundbüro machen?
Geben Sie das Fundstück einfach bei den Mitarbeitern des Bürgerbüros ab, oder melden Sie das Fundstück vorab online über das Bürgerportal der Stadt Hallenberg an.
Der Finder hat einen Anspruch auf Finderlohn gegenüber dem Eigentümer der Fundsache. Zudem kann der Finder, wenn der Eigentümer der Fundsache nicht innerhalb von 6 Monaten ermittelt werden kann, das Eigentum an der Sache erwerben (Eigentumserwerb). Nach Ablauf der 6 Monate wird er hierzu unaufgefordert angeschrieben und über den Eigentumserwerb informiert.
- Der Finderlohn richtet sich nach dem Wert der Sache.
- Der Finderlohn beträgt bei einem Sachwert bis 500,00 5 %, über 500,00 ebenfalls 5 % und zusätzlich 3 % vom Mehrwert.
- Hat die Fundsache einen ideellen Wert, so ist der Finderlohn nach Ermessen festzulegen.
- Bei Tieren beträgt der Finderlohn 3 %.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Sofia
Beuse
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 131
- Fax
- +49 2984 303 109
- s.beuse@stadt-hallenberg.de
Ursula
Pöllmann
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 133
- Fax
- +49 2984 303 109
- u.poellmann@stadt-hallenberg.de
Fundbüro
Sie haben etwas verloren oder suchen etwas?
Wenden Sie sich an die Mitarbeiter des Bürgerbüros um zu erfragen, ob ggfls. ihr verloren gegangener Gegenstand gefunden und im Fundbüro abgegeben wurde.
Sie haben etwas gefunden und möchten eine Meldung an das Fundbüro machen?
Geben Sie das Fundstück einfach bei den Mitarbeitern des Bürgerbüros ab, oder melden Sie das Fundstück vorab online über das Bürgerportal der Stadt Hallenberg an.
Der Finder hat einen Anspruch auf Finderlohn gegenüber dem Eigentümer der Fundsache. Zudem kann der Finder, wenn der Eigentümer der Fundsache nicht innerhalb von 6 Monaten ermittelt werden kann, das Eigentum an der Sache erwerben (Eigentumserwerb). Nach Ablauf der 6 Monate wird er hierzu unaufgefordert angeschrieben und über den Eigentumserwerb informiert.
Kosten
- Der Finderlohn richtet sich nach dem Wert der Sache.
- Der Finderlohn beträgt bei einem Sachwert bis 500,00 € 5 %, über 500,00 € ebenfalls 5 % und zusätzlich 3 % vom Mehrwert.
- Hat die Fundsache einen ideellen Wert, so ist der Finderlohn nach Ermessen festzulegen.
- Bei Tieren beträgt der Finderlohn 3 %.
Rechtsgrundlagen
Formulare
-
Fundanzeige (Bürgerportal)
Fundanzeige (Onlinedienst)