Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Fundbüro
Sie haben etwas verloren oder suchen etwas?
Wenden Sie sich an die Mitarbeiter des Bürgerbüros um zu erfragen, ob ggfls. ihr verloren gegangener Gegenstand gefunden und im Fundbüro abgegeben wurde.
Sie haben etwas gefunden und möchten eine Meldung an das Fundbüro machen?
Geben Sie das Fundstück einfach bei den Mitarbeitern des Bürgerbüros ab, oder melden Sie das Fundstück vorab online über das Bürgerportal der Stadt Hallenberg an.
Der Finder hat einen Anspruch auf Finderlohn gegenüber dem Eigentümer der Fundsache. Zudem kann der Finder, wenn der Eigentümer der Fundsache nicht innerhalb von 6 Monaten ermittelt werden kann, das Eigentum an der Sache erwerben (Eigentumserwerb). Nach Ablauf der 6 Monate wird er hierzu unaufgefordert angeschrieben und über den Eigentumserwerb informiert.
Kosten
- Der Finderlohn richtet sich nach dem Wert der Sache.
- Der Finderlohn beträgt bei einem Sachwert bis 500,00 € 5 %, über 500,00 € ebenfalls 5 % und zusätzlich 3 % vom Mehrwert.
- Hat die Fundsache einen ideellen Wert, so ist der Finderlohn nach Ermessen festzulegen.
- Bei Tieren beträgt der Finderlohn 3 %.
Rechtsgrundlagen
Formulare
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Fundanzeige (Bürgerportal)
Fundanzeige (Onlinedienst)