Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Wer eine Gaststätte betreiben möchte, benötigt hierfür neben der Gewerbeanmeldung grundsätzlich auch eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz. Die Erlaubnis ist erforderlich, wenn alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden sollen.
Die Gaststättenerlaubnis (Konzession) gilt immer für eine bestimmte Person (Personalkonzession) und eine bestimmte Räumlichkeit. Wechselt der Betriebsinhaber oder werden Räume umgebaut oder hinzugenommen, ist eine neue Erlaubnis bzw. eine Änderung der bestehenden Erlaubnis erforderlich.
Zur Beantragung einer Gaststättenerlaubnis ist es ratsam, im Vorfeld der Antragstellung telefonisch mit den Mitarbeitern des Fachbereichs 3 / 30 in Kontakt zu treten. Die Mitarbeiter können Ihnen mitteilen, welche Unterlagen von Ihnen für die Antragstellung mitzubringen sind bzw. ob eine persönliche Vorsprache in dem konkreten Fall unabdingbar ist. Da im Regelfall vor der Antragstellung, insbesondere z. B. für eine Gaststätte eine ausführliche Beratung durch die Mitarbeiter erfolgt, empfiehlt es sich einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie:
Anträge sollten in jedem Fall frühzeitig gestellt werden. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind verschiedene Fachbehörden zu beteiligen, so dass je nach Größe der Gaststätte mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist.
- Pachtvertrag / Grundbuchauszug
- Lageplan und Grundriss der Gaststättenräume
- Führungszeugnis
- zu beantragen im Bürgerbüro des Wohnortes
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- zu beantragen im Bürgerbüro des Wohnortes
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- zu beantragen beim für Sie zuständigen Finanzamt
- bei Ausländern:
- Aufenthaltsgenehmigung
- Gesundheitszeugnis
- zu beantragen beim Gesundheitsamt
- Unterrichtungsnachweis von der Industrie- und Handelskammer
- Gewerbeanmeldung
- GmbH-Vertrag
Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW ist die Verwaltungsgebühr auf den Verwaltungsaufwand zu begrenzen.
Wer eine Gaststätte betreiben möchte, benötigt hierfür neben der Gewerbeanmeldung grundsätzlich auch eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz. Die Erlaubnis ist erforderlich, wenn alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden sollen.
Die Gaststättenerlaubnis (Konzession) gilt immer für eine bestimmte Person (Personalkonzession) und eine bestimmte Räumlichkeit. Wechselt der Betriebsinhaber oder werden Räume umgebaut oder hinzugenommen, ist eine neue Erlaubnis bzw. eine Änderung der bestehenden Erlaubnis erforderlich.
Zur Beantragung einer Gaststättenerlaubnis ist es ratsam, im Vorfeld der Antragstellung telefonisch mit den Mitarbeitern des Fachbereichs 3 / 30 in Kontakt zu treten. Die Mitarbeiter können Ihnen mitteilen, welche Unterlagen von Ihnen für die Antragstellung mitzubringen sind bzw. ob eine persönliche Vorsprache in dem konkreten Fall unabdingbar ist. Da im Regelfall vor der Antragstellung, insbesondere z. B. für eine Gaststätte eine ausführliche Beratung durch die Mitarbeiter erfolgt, empfiehlt es sich einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie:
Anträge sollten in jedem Fall frühzeitig gestellt werden. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind verschiedene Fachbehörden zu beteiligen, so dass je nach Größe der Gaststätte mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist.
- Pachtvertrag / Grundbuchauszug
- Lageplan und Grundriss der Gaststättenräume
- Führungszeugnis
- zu beantragen im Bürgerbüro des Wohnortes
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- zu beantragen im Bürgerbüro des Wohnortes
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- zu beantragen beim für Sie zuständigen Finanzamt
- bei Ausländern:
- Aufenthaltsgenehmigung
- Gesundheitszeugnis
- zu beantragen beim Gesundheitsamt
- Unterrichtungsnachweis von der Industrie- und Handelskammer
- Gewerbeanmeldung
- GmbH-Vertrag
Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW ist die Verwaltungsgebühr auf den Verwaltungsaufwand zu begrenzen.
Wer eine Gaststätte betreiben möchte, benötigt hierfür neben der Gewerbeanmeldung grundsätzlich auch eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz. Die Erlaubnis ist erforderlich, wenn alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden sollen.
Die Gaststättenerlaubnis (Konzession) gilt immer für eine bestimmte Person (Personalkonzession) und eine bestimmte Räumlichkeit. Wechselt der Betriebsinhaber oder werden Räume umgebaut oder hinzugenommen, ist eine neue Erlaubnis bzw. eine Änderung der bestehenden Erlaubnis erforderlich.
Zur Beantragung einer Gaststättenerlaubnis ist es ratsam, im Vorfeld der Antragstellung telefonisch mit den Mitarbeitern des Fachbereichs 3 / 30 in Kontakt zu treten. Die Mitarbeiter können Ihnen mitteilen, welche Unterlagen von Ihnen für die Antragstellung mitzubringen sind bzw. ob eine persönliche Vorsprache in dem konkreten Fall unabdingbar ist. Da im Regelfall vor der Antragstellung, insbesondere z. B. für eine Gaststätte eine ausführliche Beratung durch die Mitarbeiter erfolgt, empfiehlt es sich einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie:
Anträge sollten in jedem Fall frühzeitig gestellt werden. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind verschiedene Fachbehörden zu beteiligen, so dass je nach Größe der Gaststätte mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist.
- Pachtvertrag / Grundbuchauszug
- Lageplan und Grundriss der Gaststättenräume
- Führungszeugnis
- zu beantragen im Bürgerbüro des Wohnortes
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- zu beantragen im Bürgerbüro des Wohnortes
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- zu beantragen beim für Sie zuständigen Finanzamt
- bei Ausländern:
- Aufenthaltsgenehmigung
- Gesundheitszeugnis
- zu beantragen beim Gesundheitsamt
- Unterrichtungsnachweis von der Industrie- und Handelskammer
- Gewerbeanmeldung
- GmbH-Vertrag
Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW ist die Verwaltungsgebühr auf den Verwaltungsaufwand zu begrenzen.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Claudia
Kreutzmann
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 161
- Fax
- +49 2984 303 109
- c.kreutzmann@stadt-hallenberg.de
Gaststättenerlaubnis
Wer eine Gaststätte betreiben möchte, benötigt hierfür neben der Gewerbeanmeldung grundsätzlich auch eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz. Die Erlaubnis ist erforderlich, wenn alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden sollen.
Die Gaststättenerlaubnis (Konzession) gilt immer für eine bestimmte Person (Personalkonzession) und eine bestimmte Räumlichkeit. Wechselt der Betriebsinhaber oder werden Räume umgebaut oder hinzugenommen, ist eine neue Erlaubnis bzw. eine Änderung der bestehenden Erlaubnis erforderlich.
Zur Beantragung einer Gaststättenerlaubnis ist es ratsam, im Vorfeld der Antragstellung telefonisch mit den Mitarbeitern des Fachbereichs 3 / 30 in Kontakt zu treten. Die Mitarbeiter können Ihnen mitteilen, welche Unterlagen von Ihnen für die Antragstellung mitzubringen sind bzw. ob eine persönliche Vorsprache in dem konkreten Fall unabdingbar ist. Da im Regelfall vor der Antragstellung, insbesondere z. B. für eine Gaststätte eine ausführliche Beratung durch die Mitarbeiter erfolgt, empfiehlt es sich einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie:
Anträge sollten in jedem Fall frühzeitig gestellt werden. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind verschiedene Fachbehörden zu beteiligen, so dass je nach Größe der Gaststätte mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist.
Kosten
Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW ist die Verwaltungsgebühr auf den Verwaltungsaufwand zu begrenzen.
Notwendige Unterlagen
- Pachtvertrag / Grundbuchauszug
- Lageplan und Grundriss der Gaststättenräume
- Führungszeugnis
- zu beantragen im Bürgerbüro des Wohnortes
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- zu beantragen im Bürgerbüro des Wohnortes
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- zu beantragen beim für Sie zuständigen Finanzamt
- bei Ausländern:
- Aufenthaltsgenehmigung
- Gesundheitszeugnis
- zu beantragen beim Gesundheitsamt
- Unterrichtungsnachweis von der Industrie- und Handelskammer
- Gewerbeanmeldung
- GmbH-Vertrag