Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Bauvorhaben, wie die Errichtung von Wohngebäuden, Stellplätzen, Garagen und Nebenanlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, die die Voraussetzungen zur Vorlage in der Genehmigungsfreistellung nach § 63 Bauordnung für das Land Nordrhein Westfalen BauO NRW erfüllen, bedürfen keiner Baugenehmigung mehr.
Ob Ihr Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, erfahren Sie bei der Stadt Hallenberg.
Die Vorlage in der Genehmigungsfreistellung ist möglich, wenn die Errichtung oder Änderung eines Wohngebäudes mittlerer und geringere Höhe einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen verwirklicht werden soll. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und dessen Festsetzungen nicht widerspricht, die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist und die Stadt Hallenberg nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Um die Freistellung von der Genehmigungspflicht zu beanspruchen, sind die Bauunterlagen mit einem Antragsvordruck bei der Stadt Hallenberg einzureichen.
Erhalten Sie innerhalb eines Monats nach Einreichung ihrer Unterlagen im Rahmen der Genehmigungsfreistellung bei der Stadt Hallenberg von hier keine Nachricht, dass für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist, können Sie nach Ablauf dieser Frist mit dem Vorhaben beginnen.
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen BauO NRW
- Das notwendige Formular Genehmigungsfreistellung § 63 BauO NRW finden Sie auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises.
- Welche Unterlagen erforderlich sind, kann dem Formular entnommen werden.
- Für die Vorlage von Unterlagen im Rahmen der Genehmigungsfreistellung fallen grundsätzlich keine Gebühren an.
- Möchten Sie aber mit ihrem Vorhaben noch vor Ablauf der oben beschriebenen einmonatigen Frist beginnen, fordern Sie mit dem Antragsvordruck eine Mitteilung der Stadt Hallenberg an, dass ein Baugenehmigungsverfahren nicht durchgeführt werden soll. Mit Zugang der Mitteilung kann mit den Bauarbeiten begonnen werden. Hierfür ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 zu entrichten.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Andreas
Mause
Fachbereichsleiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 130
- Fax
- +49 2984 303 109
- a.mause@stadt-hallenberg.de
Genehmigungsfreistellung
Bauvorhaben, wie die Errichtung von Wohngebäuden, Stellplätzen, Garagen und Nebenanlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, die die Voraussetzungen zur Vorlage in der Genehmigungsfreistellung nach § 63 Bauordnung für das Land Nordrhein Westfalen BauO NRW erfüllen, bedürfen keiner Baugenehmigung mehr.
Ob Ihr Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, erfahren Sie bei der Stadt Hallenberg.
Die Vorlage in der Genehmigungsfreistellung ist möglich, wenn die Errichtung oder Änderung eines Wohngebäudes mittlerer und geringere Höhe einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen verwirklicht werden soll. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und dessen Festsetzungen nicht widerspricht, die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist und die Stadt Hallenberg nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Um die Freistellung von der Genehmigungspflicht zu beanspruchen, sind die Bauunterlagen mit einem Antragsvordruck bei der Stadt Hallenberg einzureichen.
Erhalten Sie innerhalb eines Monats nach Einreichung ihrer Unterlagen im Rahmen der Genehmigungsfreistellung bei der Stadt Hallenberg von hier keine Nachricht, dass für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist, können Sie nach Ablauf dieser Frist mit dem Vorhaben beginnen.
Kosten
- Für die Vorlage von Unterlagen im Rahmen der Genehmigungsfreistellung fallen grundsätzlich keine Gebühren an.
- Möchten Sie aber mit ihrem Vorhaben noch vor Ablauf der oben beschriebenen einmonatigen Frist beginnen, fordern Sie mit dem Antragsvordruck eine Mitteilung der Stadt Hallenberg an, dass ein Baugenehmigungsverfahren nicht durchgeführt werden soll. Mit Zugang der Mitteilung kann mit den Bauarbeiten begonnen werden. Hierfür ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 € zu entrichten.
Notwendige Unterlagen
- Das notwendige Formular „Genehmigungsfreistellung § 63 BauO NRW“ finden Sie auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises.
- Welche Unterlagen erforderlich sind, kann dem Formular entnommen werden.
Rechtsgrundlagen
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen BauO NRW