Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Andreas
Mause
Fachbereichsleiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 130
- Fax
- +49 2984 303 109
- a.mause@stadt-hallenberg.de
Gestaltungssatzung
Gestaltungssatzungen sind baurechtliche Instrumentarien, mit dem die Städte und Gemeinden sogenannte "örtliche Bauvorschriften" für einen räumlich klar abgegrenzten Bereich erlassen können.
Das Landschaftsbild des Hochsauerlandes ist überwiegend geprägt durch eine schieferfarbene bis anthrazitfarbene Dacheindeckung der Gebäude. Zur Erhaltung dieses charakteristischen Dachlandschaftsbildes sah sich der Rat der Stadt Hallenberg erstmalig im Jahre 1981 veranlasst, hierfür eine entsprechende Gestaltungssatzung zu erlassen. Ziel dieser Gestaltungssatzung ist, dass auch die im Stadtgebiet noch vereinzelt vorhandenen andersfarbigen Dacheindeckungen (z.B. rot) bei einer Erneuerung der Dacheindeckung schieferbis anthrazitfarben eingedeckt werden und im übrigen die bereits vorhandenen schiefer- bis anthrazitfarbenen Dacheindeckungen als solche erhalten bleiben.
Weitere Informationen zu den Gestaltungssatzungen für die Altstadt sowie die einzelnen Stadtteile erhalten Sie in der Rubrik "Gestaltungssatzung".