Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Antje
Krohne-Riedesel
Forstbeamtin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 150
- Telefon
- +49 171 6845456
- Mobil
- +49 171 6845456
- Fax
- +49 2984 303 109
- a.krohne-riedesel@stadt-hallenberg.de
Gewässerunterhaltung
Die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers umfasst seine Pflege und Entwicklung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Man spricht hier von einer Unterhaltungslast. Zur Gewässerunterhaltung gehören insbesondere:
- die Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses,
- die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss,
- die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen,
- die Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwemmastoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht.
Die bloße Beseitigung oder Wiederherstellung von Uferabbrüchen ist nicht Gegenstand der Gewässerunterhaltung, sondern ein Gewässerausbau.
Die Zuständigkeit richtet sich an der Gewässerkategorie aus. Gewässer II. Ordnung bzw. von sonstiger Ordnung sind von den Anliegergemeinden zu unterhalten. Die Untere Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises führt regelmäßig Gewässerschauen durch, die der Feststellung dienen, ob ein Gewässer ordnungsgemäß unterhalten wird.
Die Gewässerunterhaltung des durch das Gebiet der Stadt Hallenberg laufenden Flußes Nuhne und ihre Nebengewässer wurde auf den Wasserverband Nuhne übertragen. Durch den Wasserverband wurden bereits seit vielen Jahren erfolgreich Renaturierungsmaßnahmen in seinem Zuständigkeitsgebiet an Nuhne, Weife und Ölfe umsetzt.