Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe anmelden?
Eine schriftliche Gewerbeanmeldung ist erforderlich, sobald eine erlaubte, selbständige auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit ausgeübt wird.
Die Verpflichtung zur Gewerbeanmeldung besteht jedoch nur bei stehenden Gewerben. Stehendes Gewerbe ist alles, was nicht Reise- oder Marktgewerbe ist. Reisegewerbe sind gewerbliche Tätigkeiten ohne vorhergehende Bestellung und außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben. Typische Beispiele für ein Reisegewerbe sind sog. Marken-Vertreter oder z. B. Personen, die von Haustür zu Haustür gehen und Zeitungen verkaufen wollen. Diese benötigen eine Reisegewerbekarte.
Kein Gewerbe betreiben Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Journalisten, Architekten, in Heilhilfsberufen Tätige (z. B. Heilpraktiker, Hebammen, Masseure, Physiotherapeuten etc.).
Gewerbeabmeldung
Sie möchten Ihr Gewerbe abmelden?
Eine schriftliche Gewerbeabmeldung ist erforderlich, wenn der Betriebssitz in Hallenberg aufgegeben wird. Sollte nur eine gewerbliche Tätigkeit aufgegeben werden, ist keine Gewerbeabmeldung, sondern eine Gewerbeummeldung erforderlich.
Gewerbeummeldung
Wenn sich der Sitz oder die Art Ihres Gewerbes ändert, müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen.
Eine schriftliche Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn der Betriebssitz innerhalb von Hallenberg verlegt wurde oder wenn die gewerbliche Tätigkeit erweitert oder verändert wird.
Reisegewerbekarten
Reisegewerbe sind gewerbliche Tätigkeiten ohne vorhergehende Bestellung und außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben. Typische Beispiele für ein Reisegewerbe sind sog. Marken-Vertreter oder z. B. Personen, die von Haustür zu Haustür gehen und Zeitungen verkaufen wollen. Diese benötigen eine Reisegewerbekarte.
Der Waren- und Leistungsumfang ist im Gesetz genau umgrenzt und bedarf hinsichtlich seiner Zulässigkeit einer Prüfung im Einzelfall, ebenso wie die Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers. Das bedeutet, das Reisegewerbe ist erlaubnispflichtig und darf erst ausgeübt werden, wenn die Erlaubnis in Form der Reisegewerbekarte erteilt ist.
Zur Erlangung einer Reisegewerbekarte ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Allgemeine Hinweise
Es empfiehlt sich stets mit den zuständigen Mitarbeitern einen Termin zu vereinbaren und zu erfragen, welche Unterlagen vorzulegen sind.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der zuständigen Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer Südwestfalen. https://www.hwk-swf.de/
Sie haben auch die Möglichkeit, online eine Gewerbeabmeldung über das Bürgerportal der Stadt Hallenberg vorzunehmen.
- Die Kosten richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW).
Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe anmelden?
Eine schriftliche Gewerbeanmeldung ist erforderlich, sobald eine erlaubte, selbständige auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit ausgeübt wird.
Die Verpflichtung zur Gewerbeanmeldung besteht jedoch nur bei stehenden Gewerben. Stehendes Gewerbe ist alles, was nicht Reise- oder Marktgewerbe ist. Reisegewerbe sind gewerbliche Tätigkeiten ohne vorhergehende Bestellung und außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben. Typische Beispiele für ein Reisegewerbe sind sog. Marken-Vertreter oder z. B. Personen, die von Haustür zu Haustür gehen und Zeitungen verkaufen wollen. Diese benötigen eine Reisegewerbekarte.
Kein Gewerbe betreiben Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Journalisten, Architekten, in Heilhilfsberufen Tätige (z. B. Heilpraktiker, Hebammen, Masseure, Physiotherapeuten etc.).
Gewerbeabmeldung
Sie möchten Ihr Gewerbe abmelden?
Eine schriftliche Gewerbeabmeldung ist erforderlich, wenn der Betriebssitz in Hallenberg aufgegeben wird. Sollte nur eine gewerbliche Tätigkeit aufgegeben werden, ist keine Gewerbeabmeldung, sondern eine Gewerbeummeldung erforderlich.
Gewerbeummeldung
Wenn sich der Sitz oder die Art Ihres Gewerbes ändert, müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen.
Eine schriftliche Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn der Betriebssitz innerhalb von Hallenberg verlegt wurde oder wenn die gewerbliche Tätigkeit erweitert oder verändert wird.
Reisegewerbekarten
Reisegewerbe sind gewerbliche Tätigkeiten ohne vorhergehende Bestellung und außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben. Typische Beispiele für ein Reisegewerbe sind sog. Marken-Vertreter oder z. B. Personen, die von Haustür zu Haustür gehen und Zeitungen verkaufen wollen. Diese benötigen eine Reisegewerbekarte.
Der Waren- und Leistungsumfang ist im Gesetz genau umgrenzt und bedarf hinsichtlich seiner Zulässigkeit einer Prüfung i Einzelfall, ebenso wie die Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers. Das bedeutet, das Reisegewerbe ist erlaubnispflichtig und darf erst ausgeübt werden, wenn die Erlaubnis in Form der Reisegewerbekarte erteilt ist.
Zur Erlangung einer Reisegewerbekarte ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Allgemeine Hinweise
Es empfiehlt sich stets mit den zuständigen Mitarbeitern einen Termin zu vereinbaren und zu erfragen, welche Unterlagen vorzulegen sind.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der zuständigen Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer Südwestfalen. https://www.hwk-swf.de/
Sie haben auch die Möglichkeit, online eine Gewerbeabmeldung über das Bürgerportal der Stadt Hallenberg vorzunehmen.
- Die Kosten richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW).
Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe anmelden?
Eine schriftliche Gewerbeanmeldung ist erforderlich, sobald eine erlaubte, selbständige auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit ausgeübt wird.
Die Verpflichtung zur Gewerbeanmeldung besteht jedoch nur bei stehenden Gewerben. Stehendes Gewerbe ist alles, was nicht Reise- oder Marktgewerbe ist. Reisegewerbe sind gewerbliche Tätigkeiten ohne vorhergehende Bestellung und außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben. Typische Beispiele für ein Reisegewerbe sind sog. Marken-Vertreter oder z. B. Personen, die von Haustür zu Haustür gehen und Zeitungen verkaufen wollen. Diese benötigen eine Reisegewerbekarte.
Kein Gewerbe betreiben Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Journalisten, Architekten, in Heilhilfsberufen Tätige (z. B. Heilpraktiker, Hebammen, Masseure, Physiotherapeuten etc.).
Gewerbeabmeldung
Sie möchten Ihr Gewerbe abmelden?
Eine schriftliche Gewerbeabmeldung ist erforderlich, wenn der Betriebssitz in Hallenberg aufgegeben wird. Sollte nur eine gewerbliche Tätigkeit aufgegeben werden, ist keine Gewerbeabmeldung, sondern eine Gewerbeummeldung erforderlich.
Gewerbeummeldung
Wenn sich der Sitz oder die Art Ihres Gewerbes ändert, müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen.
Eine schriftliche Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn der Betriebssitz innerhalb von Hallenberg verlegt wurde oder wenn die gewerbliche Tätigkeit erweitert oder verändert wird.
Reisegewerbekarten
Reisegewerbe sind gewerbliche Tätigkeiten ohne vorhergehende Bestellung und außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben. Typische Beispiele für ein Reisegewerbe sind sog. Marken-Vertreter oder z. B. Personen, die von Haustür zu Haustür gehen und Zeitungen verkaufen wollen. Diese benötigen eine Reisegewerbekarte.
Der Waren- und Leistungsumfang ist im Gesetz genau umgrenzt und bedarf hinsichtlich seiner Zulässigkeit einer Prüfung im Einzelfall, ebenso wie die Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers. Das bedeutet, das Reisegewerbe ist erlaubnispflichtig und darf erst ausgeübt werden, wenn die Erlaubnis in Form der Reisegewerbekarte erteilt ist.
Zur Erlangung einer Reisegewerbekarte ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Allgemeine Hinweise
Es empfiehlt sich stets mit den zuständigen Mitarbeitern einen Termin zu vereinbaren und zu erfragen, welche Unterlagen vorzulegen sind.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der zuständigen Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer Südwestfalen. https://www.hwk-swf.de/
Sie haben auch die Möglichkeit, online eine Gewerbeabmeldung über das Bürgerportal der Stadt Hallenberg vorzunehmen.
- Die Kosten richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW).
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Claudia
Kreutzmann
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 161
- Fax
- +49 2984 303 109
- c.kreutzmann@stadt-hallenberg.de
Gewerbeangelegenheiten
Gewerbeanmeldung
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Eine schriftliche Gewerbeanmeldung ist erforderlich, sobald eine erlaubte, selbständige auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit ausgeübt wird.
Die Verpflichtung zur Gewerbeanmeldung besteht jedoch nur bei stehenden Gewerben. Stehendes Gewerbe ist alles, was nicht Reise- oder Marktgewerbe ist. Reisegewerbe sind gewerbliche Tätigkeiten „ohne vorhergehende Bestellung und außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben“. Typische Beispiele für ein Reisegewerbe sind sog. „Marken-Vertreter“ oder z. B. Personen, die von Haustür zu Haustür gehen und Zeitungen verkaufen wollen. Diese benötigen eine Reisegewerbekarte.
Kein Gewerbe betreiben Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Journalisten, Architekten, in Heilhilfsberufen Tätige (z. B. Heilpraktiker, Hebammen, Masseure, Physiotherapeuten etc.).
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Eine schriftliche Gewerbeabmeldung ist erforderlich, wenn der Betriebssitz in Hallenberg aufgegeben wird. Sollte nur eine gewerbliche Tätigkeit aufgegeben werden, ist keine Gewerbeabmeldung, sondern eine Gewerbeummeldung erforderlich.
Gewerbeummeldung
Wenn sich der Sitz oder die Art Ihres Gewerbes ändert, müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen.
Eine schriftliche Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn der Betriebssitz innerhalb von Hallenberg verlegt wurde oder wenn die gewerbliche Tätigkeit erweitert oder verändert wird.
Reisegewerbekarten
Reisegewerbe sind gewerbliche Tätigkeiten „ohne vorhergehende Bestellung und außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben“. Typische Beispiele für ein Reisegewerbe sind sog. „Marken-Vertreter“ oder z. B. Personen, die von Haustür zu Haustür gehen und Zeitungen verkaufen wollen. Diese benötigen eine Reisegewerbekarte.
Der Waren- und Leistungsumfang ist im Gesetz genau umgrenzt und bedarf hinsichtlich seiner Zulässigkeit einer Prüfung im Einzelfall, ebenso wie die Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers. Das bedeutet, das Reisegewerbe ist erlaubnispflichtig und darf erst ausgeübt werden, wenn die Erlaubnis in Form der Reisegewerbekarte erteilt ist.
Zur Erlangung einer Reisegewerbekarte ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Allgemeine Hinweise
Es empfiehlt sich stets mit den zuständigen Mitarbeitern einen Termin zu vereinbaren und zu erfragen, welche Unterlagen vorzulegen sind.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der zuständigen Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer Südwestfalen. https://www.hwk-swf.de/
Sie haben auch die Möglichkeit, online eine Gewerbeabmeldung über das Bürgerportal der Stadt Hallenberg vorzunehmen.
Kosten
- Die Kosten richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW).