Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Eine unerlässliche Einnahmequelle der Städte und Gemeinden ist die Gewerbesteuer. Sie basiert auf dem Gewerbeertrag und ist damit stark konjunkturabhängig.
Steuerpflichtig ist der Unternehmer oder die Unternehmerin eines in Hallenberg betriebenen Gewerbebetriebes. Das Finanzamt ermittelt anhand Ihrer Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag fest. Die Stadt Hallenberg erhält dann einen Grundlagenbescheid, den sog. Gewerbesteuer-Messbescheid, an den sie zwingend gebunden ist.
Der vom Finanzamt festgelegte Gewerbesteuermessbetrag wird mit dem Gewerbesteuerhebesatz multipliziert.
Der Rat der Stadt Hallenberg hat den Hebesatz aktuell auf 440 % festgesetzt.
Die vierteljährlichen Vorauszahlungsraten für die Gewerbesteuer werden grundsätzlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Sabine
Schnorbus
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 123
- Fax
- +49 2984 303 109
- s.waszynski@stadt-hallenberg.de
Hans-Georg
Mettken
Kämmerer, Fachbereichsleiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 120
- Fax
- +49 2984 303 109
- hg.mettken@stadt-hallenberg.de
Gewerbesteuer
Eine unerlässliche Einnahmequelle der Städte und Gemeinden ist die Gewerbesteuer. Sie basiert auf dem Gewerbeertrag und ist damit stark konjunkturabhängig.
Steuerpflichtig ist der Unternehmer oder die Unternehmerin eines in Hallenberg betriebenen Gewerbebetriebes. Das Finanzamt ermittelt anhand Ihrer Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag fest. Die Stadt Hallenberg erhält dann einen Grundlagenbescheid, den sog. Gewerbesteuer-Messbescheid, an den sie zwingend gebunden ist.
Der vom Finanzamt festgelegte Gewerbesteuermessbetrag wird mit dem Gewerbesteuerhebesatz multipliziert.
Der Rat der Stadt Hallenberg hat den Hebesatz aktuell auf 440 % festgesetzt.
Die vierteljährlichen Vorauszahlungsraten für die Gewerbesteuer werden grundsätzlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.