Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Der Fachbereich 3 / 30 stellt Ihnen auf Wunsch eine Haushaltsbescheinigung aus. Voraussetzung ist, dass die betreffende Person in Hallenberg gemeldet ist. Haushaltsbescheinigungen werden häufig von der Familienkasse für Kindergeldangelegenheiten benötigt.
Bei Ihrer persönlichen Vorsprache wird Ihnen die Haushaltsbescheinigung sofort ausgestellt. Sie können sich auch durch eine geeignete Person vertreten lassen (Vollmacht und Ausweis bzw. Pass sind erforderlich).
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Sofia
Beuse
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 131
- Fax
- +49 2984 303 109
- s.beuse@stadt-hallenberg.de
Ursula
Pöllmann
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 133
- Fax
- +49 2984 303 109
- u.poellmann@stadt-hallenberg.de
Haushaltsbescheinigung
Der Fachbereich 3 / 30 stellt Ihnen auf Wunsch eine Haushaltsbescheinigung aus. Voraussetzung ist, dass die betreffende Person in Hallenberg gemeldet ist. Haushaltsbescheinigungen werden häufig von der Familienkasse für Kindergeldangelegenheiten benötigt.
Bei Ihrer persönlichen Vorsprache wird Ihnen die Haushaltsbescheinigung sofort ausgestellt. Sie können sich auch durch eine geeignete Person vertreten lassen (Vollmacht und Ausweis bzw. Pass sind erforderlich).