Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
In der Regel befinden sich rechtsseitig gerade Hausnummern und linksseitig ungerade Hausnummern. Hausnummern mit Buchstaben werden in der Regel nur festgesetzt, wenn zwischen zwei Hausnummern keine eigenständige Hausnummer mehr vorhanden ist (z. B. zwischen Nr. 22 und Nr. 24).
Es besteht die Möglichkeit, Hausnummern zu ändern oder neu festzusetzen. Dies bedarf jedoch eines formlosen Antrages des Eigentümers. Nach der Prüfung des Antrages durch die örtliche Ordnungsbehörde folgt die Änderung bzw. Neufestsetzung, wenn die Prüfung positiv verlaufen ist. Eine Hausnummer wird im Liegenschaftskataster amtlich festgehalten.
Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Stadt Hallenberg festgesetzten Nummer zu versehen (§ 126 BauGB) schon allein vor dem Hintergrund, dass das Gebäude im Notfall von Rettungsdienst, Notarzt, Polizei usw. aufgefunden werden kann.
In der Regel befinden sich rechtsseitig gerade Hausnummern und linksseitig ungerade Hausnummern. Hausnummern mit Buchstaben werden in der Regel nur festgesetzt, wenn zwischen zwei Hausnummern keine eigenständige Hausnummer mehr vorhanden ist (z. B. zwischen Nr. 22 und Nr. 24).
Es besteht die Möglichkeit, Hausnummern zu ändern oder neu festzusetzen. Dies bedarf jedoch eines formlosen Antrages des Eigentümers. Nach der Prüfung des Antrages durch die örtliche Ordnungsbehörde folgt die Änderung bzw. Neufestsetzung, wenn die Prüfung positiv verlaufen ist. Eine Hausnummer wird im Liegenschaftskataster amtlich festgehalten.
Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Stadt Hallenberg festgesetzten Nummer zu versehen (§ 126 BauGB) schon allein vor dem Hintergrund, dass das Gebäude im Notfall von Rettungsdienst, Notarzt, Polizei usw. aufgefunden werden kann.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Sofia
Beuse
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 131
- Fax
- +49 2984 303 109
- s.beuse@stadt-hallenberg.de
Ursula
Pöllmann
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 133
- Fax
- +49 2984 303 109
- u.poellmann@stadt-hallenberg.de
Hausnummern
In der Regel befinden sich rechtsseitig gerade Hausnummern und linksseitig ungerade Hausnummern. Hausnummern mit Buchstaben werden in der Regel nur festgesetzt, wenn zwischen zwei Hausnummern keine eigenständige Hausnummer mehr vorhanden ist (z. B. zwischen Nr. 22 und Nr. 24).
Es besteht die Möglichkeit, Hausnummern zu ändern oder neu festzusetzen. Dies bedarf jedoch eines formlosen Antrages des Eigentümers. Nach der Prüfung des Antrages durch die örtliche Ordnungsbehörde folgt die Änderung bzw. Neufestsetzung, wenn die Prüfung positiv verlaufen ist. Eine Hausnummer wird im Liegenschaftskataster amtlich festgehalten.
Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Stadt Hallenberg festgesetzten Nummer zu versehen (§ 126 BauGB) – schon allein vor dem Hintergrund, dass das Gebäude im Notfall von Rettungsdienst, Notarzt, Polizei usw. aufgefunden werden kann.