Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Sie benötigen eine Eheurkunde oder einen beglaubigten Auszug aus dem Eheregister ?
Eheurkunden können nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dessem Bereich die Eheschließung erfolgte. Das Standesamt Hallenberg kann daher nur eine Eheurkunde ausstellen, wenn die Eheschließung im Stadtgebiet Hallenberg (Hallenberg, Liesen, Hesborn oder Braunshausen) stattfand.
Im Rahmen der Eheschließung wird ein beglaubigter Auszug aus dem Eheregister benötigt, wenn ein/e Verlobte/r bereits verheiratet war und diese Ehe z.B. durch Tod des Ehegatten oder Scheidung aufgelöst wurde. Hierbei handelt es sich nicht um eine Eheurkunde. Den Auszug aus dem Eheregister erhalten Sie ebenfalls beim Standesamt der Eheschließung.
Für die Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigtes Auszuges aus dem Eheregister wird eine Gebühr von 10,00 erhoben, für jede weitere gleiche Urkunde, oder jeden weiteren beglaubigten Auszug sind Gebühren von 5,00 Euro zu zahlen.
Sie benötigen eine Eheurkunde oder einen beglaubigten Auszug aus dem Eheregister ?
Eheurkunden können nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dessem Bereich die Eheschließung erfolgte. Das Standesamt Hallenberg kann daher nur eine Eheurkunde ausstellen, wenn die Eheschließung im Stadtgebiet Hallenberg (Hallenberg, Liesen, Hesborn oder Braunshausen) stattfand.
Im Rahmen der Eheschließung wird ein beglaubigter Auszug aus dem Eheregister benötigt, wenn ein/e Verlobte/r bereits verheiratet war und diese Ehe z.B. durch Tod des Ehegatten oder Scheidung aufgelöst wurde. Hierbei handelt es sich nicht um eine Eheurkunde. Den Auszug aus dem Eheregister erhalten Sie ebenfalls beim Standesamt der Eheschließung.
Für die Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigtes Auszuges aus dem Eheregister wird eine Gebühr von 10,00 erhoben, für jede weitere gleiche Urkunde, oder jeden weiteren beglaubigten Auszug sind Gebühren von 5,00 Euro zu zahlen.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Brigitte
Peter
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 111
- Fax
- +49 2984 303 109
- b.peter@stadt-hallenberg.de
Stefanie
Emde
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 115
- Fax
- +49 2984 303 109
- s.emde@stadt-hallenberg.de
Heiratsurkunde
Sie benötigen eine Eheurkunde oder einen beglaubigten Auszug aus dem Eheregister ?
Eheurkunden können nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dessem Bereich die Eheschließung erfolgte. Das Standesamt Hallenberg kann daher nur eine Eheurkunde ausstellen, wenn die Eheschließung im Stadtgebiet Hallenberg (Hallenberg, Liesen, Hesborn oder Braunshausen) stattfand.
Im Rahmen der Eheschließung wird ein beglaubigter Auszug aus dem Eheregister benötigt, wenn ein/e Verlobte/r bereits verheiratet war und diese Ehe z.B. durch Tod des Ehegatten oder Scheidung aufgelöst wurde. Hierbei handelt es sich nicht um eine Eheurkunde. Den Auszug aus dem Eheregister erhalten Sie ebenfalls beim Standesamt der Eheschließung.
Kosten
Für die Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigtes Auszuges aus dem Eheregister wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben, für jede weitere gleiche Urkunde, oder jeden weiteren beglaubigten Auszug sind Gebühren von 5,00 Euro zu zahlen.
Formulare
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Antrag Personenstandsurkunden (Bürgerportal)
Beantragung Personenstandsurkunden (Onlinedienst)