Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Claudia
Kreutzmann
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 161
- Fax
- +49 2984 303 109
- c.kreutzmann@stadt-hallenberg.de
Hundeanmeldung eines großen Hundes
Anmeldung eines großen Hundes
Große Hunde im Sinne des LHundG NRW sind neben der Anmeldung zur Hundesteuer auch im ordnungsrechtlichen Sinne anzumelden. Zu den großen Hunden zählen alle Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter (cm) oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm (kg) erreichen.
Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die
- erforderliche Sachkunde und die
- Zuverlässigkeit besitzt,
- den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und
- für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat
- und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist.
Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.
Bei der Anmeldung ist ein Gebühr von 25,00 Euro zu entrichten. Diese kann unter Angabe des Verwendungszweckes "Anmeldung großer Hund, IHR NAME" auf ein Konto der Stadtkasse überwiesen werden.
Anmeldung eines gefährlichen Hundes und Hunde bestimmter Rassen
Gefährliche Hunde (§3 LHundG NRW) und Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 LHundG NRW) sind erlaubnispflichtig. Hierfür ist die persönliche Vorsprache im Rathaus erforderlich.
Zu den gefährlichen Hunden zählen:
- Amercian Staffordshire Terrier
- Pitbull Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
Zu den Hunden bestimmter Rassen gehören:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napolitano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
Kreuzungen untereinander, sowie Kreuzungen mit anderen Rassen fallen auch unter die erlaubnispflichtigen Hunde.
Rechtsgrundlagen
Formulare
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Anmeldung eines großen Hundes (Bürgerportal)
Anzeige über die Haltung eines sogenannten großen Hundes gemäß § 11 Absatz 1 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen