Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Bei der Berufswahl sind neben den Interessen, Neigungen und Fähigkeiten auch die individuelle gesundheitliche Situation zu berücksichtigen, um gesundheitliche Schäden und spätere gesundheitlich bedingte Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Vor einer längeren Beschäftigung sind daher Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gefordert, sich einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung des Jugendlichen zu verschaffen.
Dieser Nachweis ist über die sogenannte Erstuntersuchung gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz zu führen.
Den Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie im Fachbereich 3 / 30. Sie haben auch die Möglichkeit den Untersuchungsberechtigungsschein online über das Bürgerportal der Stadt Hallenberg zu beantragen.
Bei der Berufswahl sind neben den Interessen, Neigungen und Fähigkeiten auch die individuelle gesundheitliche Situation zu berücksichtigen, um gesundheitliche Schäden und spätere gesundheitlich bedingte Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Vor einer längeren Beschäftigung sind daher Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gefordert, sich einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung des Jugendlichen zu verschaffen.
Dieser Nachweis ist über die sogenannte Erstuntersuchung gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz zu führen.
Den Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie im Fachbereich 3 / 30. Sie haben auch die Möglichkeit den Untersuchungsberechtigungsschein online über das Bürgerportal der Stadt Hallenberg zu beantragen.
Bei der Berufswahl sind neben den Interessen, Neigungen und Fähigkeiten auch die individuelle gesundheitliche Situation zu berücksichtigen, um gesundheitliche Schäden und spätere gesundheitlich bedingte Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Vor einer längeren Beschäftigung sind daher Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gefordert, sich einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung des Jugendlichen zu verschaffen.
Dieser Nachweis ist über die sogenannte Erstuntersuchung gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz zu führen.
Den Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie im Fachbereich 3 / 30. Sie haben auch die Möglichkeit den Untersuchungsberechtigungsschein online über das Bürgerportal der Stadt Hallenberg zu beantragen.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Sofia
Beuse
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 131
- Fax
- +49 2984 303 109
- s.beuse@stadt-hallenberg.de
Ursula
Pöllmann
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 133
- Fax
- +49 2984 303 109
- u.poellmann@stadt-hallenberg.de
Jugendschutzuntersuchung
Bei der Berufswahl sind neben den Interessen, Neigungen und Fähigkeiten auch die individuelle gesundheitliche Situation zu berücksichtigen, um gesundheitliche Schäden und spätere gesundheitlich bedingte Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Vor einer längeren Beschäftigung sind daher Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gefordert, sich einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung des Jugendlichen zu verschaffen.
Dieser Nachweis ist über die sogenannte Erstuntersuchung gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz zu führen.
Den Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie im Fachbereich 3 / 30. Sie haben auch die Möglichkeit den Untersuchungsberechtigungsschein online über das Bürgerportal der Stadt Hallenberg zu beantragen.