Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Ab dem 01.01.2008 ist die Hauptfürsorgestelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster für die Kriegsopferfürsorge zuständig.
Anträge auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge können Sie direkt bei der Hauptfürsorgestelle oder bei den Mitarbeitern des Fachbereiches 4 / 40 stellen. Die Anträge werden dann direkt an die Hauptfürsorgestelle weitergeleitet.
Es ist Ziel der Kriegsopferfürsorge, die Folgen der Schädigung oder den Verlust des Ehegatten, Elternteils oder Kindes durch Leistungen angemessen auszugleichen oder zu mildern. Hierbei steht die Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes sowie durch besondere Lebensumstände auftretende Bedarfe von Kriegsopfern und deren Hinterbliebenen im Vordergrund, wenn diese nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten.
Ähnlich wie die Sozialhilfe kennt auch die Kriegsopferfürsorge
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfen für einen besonderen Bedarf (z.B. Erholungshilfe, Hilfe zur Pflege, Krankenhilfe, Erziehungsbeihilfe)
- Weitere Informationen erhalten Sie über die Internetseite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe www.lwl.org/LWL/Soziales/versorgungsamt.de
Ab dem 01.01.2008 ist die Hauptfürsorgestelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster für die Kriegsopferfürsorge zuständig.
Anträge auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge können Sie direkt bei der Hauptfürsorgestelle oder bei den Mitarbeitern des Fachbereiches 4 / 40 stellen. Die Anträge werden dann direkt an die Hauptfürsorgestelle weitergeleitet.
Es ist Ziel der Kriegsopferfürsorge, die Folgen der Schädigung oder den Verlust des Ehegatten, Elternteils oder Kindes durch Leistungen angemessen auszugleichen oder zu mildern. Hierbei steht die Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes sowie durch besondere Lebensumstände auftretende Bedarfe von Kriegsopfern und deren Hinterbliebenen im Vordergrund, wenn diese nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten.
Ähnlich wie die Sozialhilfe kennt auch die Kriegsopferfürsorge
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfen für einen besonderen Bedarf (z.B. Erholungshilfe, Hilfe zur Pflege, Krankenhilfe, Erziehungsbeihilfe)
- Weitere Informationen erhalten Sie über die Internetseite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe www.lwl.org/LWL/Soziales/versorgungsamt.de
Ab dem 01.01.2008 ist die Hauptfürsorgestelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster für die Kriegsopferfürsorge zuständig.
Anträge auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge können Sie direkt bei der Hauptfürsorgestelle oder bei den Mitarbeitern des Fachbereiches 4 / 40 stellen. Die Anträge werden dann direkt an die Hauptfürsorgestelle weitergeleitet.
Es ist Ziel der Kriegsopferfürsorge, die Folgen der Schädigung oder den Verlust des Ehegatten, Elternteils oder Kindes durch Leistungen angemessen auszugleichen oder zu mildern. Hierbei steht die Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes sowie durch besondere Lebensumstände auftretende Bedarfe von Kriegsopfern und deren Hinterbliebenen im Vordergrund, wenn diese nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten.
Ähnlich wie die Sozialhilfe kennt auch die Kriegsopferfürsorge
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfen für einen besonderen Bedarf (z.B. Erholungshilfe, Hilfe zur Pflege, Krankenhilfe, Erziehungsbeihilfe)
- Weitere Informationen erhalten Sie über die Internetseite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe www.lwl.org/LWL/Soziales/versorgungsamt.de
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Michael
Gamm
Sachbearbeiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 142
- Fax
- +49 2984 303 109
- m.gamm@stadt-hallenberg.de
Markus
Becker
Fachbereichsleiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 140
- Fax
- +49 2984 303 109
- m.becker@stadt-hallenberg.de
Kriegsopferfürsorge
Ab dem 01.01.2008 ist die Hauptfürsorgestelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster für die Kriegsopferfürsorge zuständig.
Anträge auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge können Sie direkt bei der Hauptfürsorgestelle oder bei den Mitarbeitern des Fachbereiches 4 / 40 stellen. Die Anträge werden dann direkt an die Hauptfürsorgestelle weitergeleitet.
Es ist Ziel der Kriegsopferfürsorge, die Folgen der Schädigung oder den Verlust des Ehegatten, Elternteils oder Kindes durch Leistungen angemessen auszugleichen oder zu mildern. Hierbei steht die Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes sowie durch besondere Lebensumstände auftretende Bedarfe von Kriegsopfern und deren Hinterbliebenen im Vordergrund, wenn diese nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten.
Ähnlich wie die Sozialhilfe kennt auch die Kriegsopferfürsorge
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfen für einen besonderen Bedarf (z.B. Erholungshilfe, Hilfe zur Pflege, Krankenhilfe, Erziehungsbeihilfe)
Links
- Weitere Informationen erhalten Sie über die Internetseite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe www.lwl.org/LWL/Soziales/versorgungsamt.de