Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Nach § 18 Bundesmeldegesetz (BMG) erhält jeder Bürger auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung (auch Aufenthalts- oder Lebensbescheinigung genannt). Sie werden zur Vorlage bei Behörden (z.B. Aufenthaltsbescheinigung zur Vorlage beim Standesamt, Meldebescheinigungen für Rentenzwecke, etc.) oder für private Zwecke benötigt.
Melde- und Aufenthaltsbescheinigung
Bescheinigung aus dem Melderegister über die eigenen Personendaten zur Vorlage bei Behörden, Banken, Vereinen.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordens-, Künstlername
- Geburtsdatum und Ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Die Vorlage einer Aufenthaltsbescheinigung oder auch erweiterten Meldebescheinigung, die zusätzliche Daten zum Familienstand, Religion, der Staatsangehörigkeit und des Meldezeitraums enthält, ist in der Regel nur zur Anmeldung der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beim Standesamt erforderlich.
- einfache Melderegisterauskunft
Die Gebühr beträgt 11 Euro pro Auskunftsersuchen aus dem aktuellen Melderegister, auch dann, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt. Das aktuelle Melderegister enthält die Daten von Einwohnerinnen und Einwohnern, die in Hallenberg gemeldet sind oder nicht länger als fünf Jahre verzogen oder verstorben sind. - erweiterte Melderegisterauskunft
Die Gebühr beträgt 15 Euro.
Nach § 18 Bundesmeldegesetz (BMG) erhält jeder Bürger auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung (auch Aufenthalts- oder Lebensbescheinigung genannt). Sie werden zur Vorlage bei Behörden (z.B. Aufenthaltsbescheinigung zur Vorlage beim Standesamt, Meldebescheinigungen für Rentenzwecke, etc.) oder für private Zwecke benötigt.
Melde- und Aufenthaltsbescheinigung
Bescheinigung aus dem Melderegister über die eigenen Personendaten zur Vorlage bei Behörden, Banken, Vereinen.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordens-, Künstlername
- Geburtsdatum und Ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Die Vorlage einer Aufenthaltsbescheinigung oder auch erweiterten Meldebescheinigung, die zusätzliche Daten zum Familienstand, Religion, der Staatsangehörigkeit und des Meldezeitraums enthält, ist in der Regel nur zur Anmeldung der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beim Standesamt erforderlich.
- einfache Melderegisterauskunft
Die Gebühr beträgt 11 Euro pro Auskunftsersuchen aus dem aktuellen Melderegister, auch dann, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt. Das aktuelle Melderegister enthält die Daten von Einwohnerinnen und Einwohnern, die in Hallenberg gemeldet sind oder nicht länger als fünf Jahre verzogen oder verstorben sind. - erweiterte Melderegisterauskunft
Die Gebühr beträgt 15 Euro.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Sofia
Beuse
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 131
- Fax
- +49 2984 303 109
- s.beuse@stadt-hallenberg.de
Ursula
Pöllmann
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 133
- Fax
- +49 2984 303 109
- u.poellmann@stadt-hallenberg.de
Meldebescheinigung
Nach § 18 Bundesmeldegesetz (BMG) erhält jeder Bürger auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung (auch Aufenthalts- oder Lebensbescheinigung genannt). Sie werden zur Vorlage bei Behörden (z.B. Aufenthaltsbescheinigung zur Vorlage beim Standesamt, Meldebescheinigungen für Rentenzwecke, etc.) oder für private Zwecke benötigt.
Melde- und Aufenthaltsbescheinigung
Bescheinigung aus dem Melderegister über die eigenen Personendaten zur Vorlage bei Behörden, Banken, Vereinen.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordens-, Künstlername
- Geburtsdatum und Ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Die Vorlage einer Aufenthaltsbescheinigung oder auch erweiterten Meldebescheinigung, die zusätzliche Daten zum Familienstand, Religion, der Staatsangehörigkeit und des Meldezeitraums enthält, ist in der Regel nur zur Anmeldung der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beim Standesamt erforderlich.
Kosten
- einfache Melderegisterauskunft
Die Gebühr beträgt 11 Euro pro Auskunftsersuchen aus dem aktuellen Melderegister, auch dann, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt. Das aktuelle Melderegister enthält die Daten von Einwohnerinnen und Einwohnern, die in Hallenberg gemeldet sind oder nicht länger als fünf Jahre verzogen oder verstorben sind. - erweiterte Melderegisterauskunft
Die Gebühr beträgt 15 Euro.