Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Die Vermeidung und Beseitigung von unfreiwilliger Obdachlosigkeit ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Da die Gründe für Obdachlosigkeit meist vielschichtig sind, ist eine individuelle Betreuung der Betroffenen notwendig. Dabei stehen präventive Maßnahmen zur Wohnungssicherung im Vordergrund.
Bei drohender Obdachlosigkeit wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Fachbereich 3/30.
Die Vermeidung und Beseitigung von unfreiwilliger Obdachlosigkeit ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Da die Gründe für Obdachlosigkeit meist vielschichtig sind, ist eine individuelle Betreuung der Betroffenen notwendig. Dabei stehen präventive Maßnahmen zur Wohnungssicherung im Vordergrund.
Bei drohender Obdachlosigkeit wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Fachbereich 3/30.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Andreas
Mause
Fachbereichsleiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 130
- Fax
- +49 2984 303 109
- a.mause@stadt-hallenberg.de
Obdachlosigkeit
Die Vermeidung und Beseitigung von unfreiwilliger Obdachlosigkeit ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Da die Gründe für Obdachlosigkeit meist vielschichtig sind, ist eine individuelle Betreuung der Betroffenen notwendig. Dabei stehen präventive Maßnahmen zur Wohnungssicherung im Vordergrund.
Bei drohender Obdachlosigkeit wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Fachbereich 3/30.