Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Plakatierung
Das Aufstellen oder Anbringen von Plakaten auf öffentlichen Verkehrsflächen z. B. zur Ankündigung einer Veranstaltung ist nur mit einer Sondernutzungserlaubnis zulässig.
Die Sondernutzung wird auf Antrag durch befristete Erlaubnis erteilt. Die Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.
Im Bereich der Stadt Hallenberg sind Plakathalter an Straßenlaternen angebracht, in denen Plakate (vorzugsweise im DIN A1 Format) angebracht werden können.
Die Plakate, die angebracht werden sollen, können im Bürgerservice abgegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass das Plakatieren ohne Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit darstellt.