Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Das Aufstellen oder Anbringen von Plakaten auf öffentlichen Verkehrsflächen z. B. zur Ankündigung einer Veranstaltung ist nur mit einer Sondernutzungserlaubnis zulässig.
Die Sondernutzung wird auf Antrag durch befristete Erlaubnis erteilt. Die Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.
Im Bereich der Stadt Hallenberg sind Plakathalter an Straßenlaternen angebracht, in denen Plakate (vorzugsweise im DIN A1 Format) angebracht werden können.
Die Plakate, die angebracht werden sollen, können im Bürgerservice abgegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass das Plakatieren ohne Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Sofia
Beuse
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 131
- Fax
- +49 2984 303 109
- s.beuse@stadt-hallenberg.de
Ursula
Pöllmann
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 133
- Fax
- +49 2984 303 109
- u.poellmann@stadt-hallenberg.de
Plakatierung
Das Aufstellen oder Anbringen von Plakaten auf öffentlichen Verkehrsflächen z. B. zur Ankündigung einer Veranstaltung ist nur mit einer Sondernutzungserlaubnis zulässig.
Die Sondernutzung wird auf Antrag durch befristete Erlaubnis erteilt. Die Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.
Im Bereich der Stadt Hallenberg sind Plakathalter an Straßenlaternen angebracht, in denen Plakate (vorzugsweise im DIN A1 Format) angebracht werden können.
Die Plakate, die angebracht werden sollen, können im Bürgerservice abgegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass das Plakatieren ohne Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit darstellt.