Anliegen von A bis Z

Was erledige ich wo und bei wem? 

Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.

Reisepass

Für Reisen in bestimmte Länder reicht der Personalausweis nicht aus. In diesen Fällen benötigen Sie einen Reisepass.

Reisepässe sind mit biometrischen Merkmalen ausgestattet. Biometrie ist die Technik der Erkennung von Personen anhand persönlicher Charakteristika: Ihr Gesicht (daher ist ein geeignetes Lichtbild erforderlich), und, ab dem 6. Lebensjahr, auch Ihre Fingerabdrücke.

Die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei in Berlin beträgt ca. 4 Wochen. Es besteht auch die Möglichkeit einen Reisepass innerhalb von 3 Werktagen zu erhalten, es handelt sich um einen sog. Express-Reisepass, für den ein entsprechender Zuschlag erhoben wird.

In besonderen Einzelfällen wird auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt, z.B. wenn der Pass sofort benötigt wird. Bitte beachten Sie, dass ein vorläufiger Reisepass nicht für alle Länder gilt.

Über das Bürgerportal können Sie sich informieren, ob Ihr Pass im Bürgerservice zur Abholung bereit liegt. Gleichzeitig erhalten Sie aber auch postalisch eine Nachricht, sobald Sie Ihren Pass abholen können.

 

Urlaub, aber der Reisepass ist abgelaufen?

Sie können an Flughäfen, an denen die Bundespolizei vertreten ist, für z.Zt. acht Euro innerhalb weniger Minuten einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen lassen. Diese Möglichkeit gibt es unter anderem für Reisen innerhalb der EU, nicht allerdings für Flüge in die USA, die Türkei oder auf die Malediven. Voraussetzung ist auch, dass Ihr Ausweisdokument nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist.

Über die Internetseite der Bundespolizei lassen sich die provisorischen Reiseausweise bereits von zuhause bestellen. Sie können die Dokumente dann am Flughafen unmittelbar vor Ihrem Abflug abholen. Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Bundespolizei.

Hier finden Sie auch eine Übersicht von Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere ohne Einschränkung oder in Verbindung mit einem zeitlich abgelaufenen amtlichen Lichtbildausweis anerkennen. Änderungen in der Praxis ausländischer Grenzbehörden sind allerdings auch kurzfristig möglich.

Reisepass

  • 37,50 EUR (bis einschl. 23 Jahre)
  • 70,00 EUR (ab 24 Jahre) 

Vorläufiger Reisepass

  • 26,00 EUR

Bitte beachten Sie: die Gebühr  ist am Tage der Antragstellung zu entrichten.

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • 1 biometrietaugliches Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand)
  • Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde), Heiratsurkunde oder Familienstammbuch, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird bzw. bei der Beantragung kein Ausweisdokument vorgelegt werden kann,
  • der alte Reisepass; wenn kein alter Reisepass vorhanden ist, genügt auch ein Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
  • bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
  • bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist Formular "Kinderreisepass" enthalten. Download siehe unten.
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