Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Schiedspersonen für den Bereich Hallenberg:
Werner Menzel
Bergstraße 12, 59969 Hallenberg, Tel.: 02984 8541
Ulrich Cappel
Fritz-Mörchen-Weg 6, 59969 Hallenberg, Tel.: 02984 2911
Allgemeines
Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) wahr. Sie werden vom Rat der Stadt auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt. Das Amt wird ehrenamtlich ausgeführt.
Im Bereich der Stadt Hallenberg gibt es aktuell zwei Schiedspersonen, Herrn Werner Menzel und Herrn Ulrich Cappel.
Der Gang zur Schiedsperson ist nicht vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen.
Wann kann die Schiedsperson weiterhelfen:
- Ein Freund zahlt das geliehene Geld nicht zurück?
- Vom Nachbargrundstück hängen Äste und Zweige zu Ihnen herüber, oder die fallen auf Ihre Terasse?
- Der Sohn des Nachbarn spielt während der Mittagszeit immer Schlagzeug?
In diesen und vielen anderen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten in denen es um:
- Schadensersatz
- Beseitigung
- Durchsetzung von Geldforderungen
- Beachtung der Hausordnung
- oder Wahrnehmung nachbarschaftlicher Belange
geht, können Sie die Hilfe eine Schiedsperson in Anspruch nehmen.
Bei sog. Privatklagedelikten wie:
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Körperverletzung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
haben Sie die Möglichkeit, Ihr Recht bei Gericht einzuklagen.
Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einer Schiedsperson einen Schlichtungsversuch zu unternehmen um damit die Gerichte zu entlasten.
Schiedspersonen für den Bereich Hallenberg:
Werner Menzel
Bergstraße 12, 59969 Hallenberg, Tel.: 02984 8541
Ulrich Cappel
Fritz-Mörchen-Weg 6, 59969 Hallenberg, Tel.: 02984 2911
Allgemeines
Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) wahr. Sie werden vom Rat der Stadt auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt. Das Amt wird ehrenamtlich ausgeführt.
Im Bereich der Stadt Hallenberg gibt es aktuell zwei Schiedspersonen, Herrn Werner Menzel und Herrn Ulrich Cappel.
Der Gang zur Schiedsperson ist nicht vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen.
Wann kann die Schiedsperson weiterhelfen:
- Ein Freund zahlt das geliehene Geld nicht zurück?
- Vom Nachbargrundstück hängen Äste und Zweige zu Ihnen herüber, oder die fallen auf Ihre Terasse?
- Der Sohn des Nachbarn spielt während der Mittagszeit immer Schlagzeug?
In diesen und vielen anderen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten in denen es um:
- Schadensersatz
- Beseitigung
- Durchsetzung von Geldforderungen
- Beachtung der Hausordnung
- oder Wahrnehmung nachbarschaftlicher Belange
geht, können Sie die Hilfe eine Schiedsperson in Anspruch nehmen.
Bei sog. Privatklagedelikten wie:
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Körperverletzung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
haben Sie die Möglichkeit, Ihr Recht bei Gericht einzuklagen.
Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einer Schiedsperson einen Schlichtungsversuch zu unternehmen um damit die Gerichte zu entlasten.
Schiedspersonen
Schiedspersonen für den Bereich Hallenberg:
Werner Menzel
Bergstraße 12, 59969 Hallenberg, Tel.: 02984 8541
Ulrich Cappel
Fritz-Mörchen-Weg 6, 59969 Hallenberg, Tel.: 02984 2911
Allgemeines
Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) wahr. Sie werden vom Rat der Stadt auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt. Das Amt wird ehrenamtlich ausgeführt.
Im Bereich der Stadt Hallenberg gibt es aktuell zwei Schiedspersonen, Herrn Werner Menzel und Herrn Ulrich Cappel.
Der Gang zur Schiedsperson ist nicht vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen.
Wann kann die Schiedsperson weiterhelfen:
- Ein Freund zahlt das geliehene Geld nicht zurück?
- Vom Nachbargrundstück hängen Äste und Zweige zu Ihnen herüber, oder die fallen auf Ihre Terasse?
- Der Sohn des Nachbarn spielt während der Mittagszeit immer Schlagzeug?
In diesen und vielen anderen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten in denen es um:
- Schadensersatz
- Beseitigung
- Durchsetzung von Geldforderungen
- Beachtung der Hausordnung
- oder Wahrnehmung nachbarschaftlicher Belange
geht, können Sie die Hilfe eine Schiedsperson in Anspruch nehmen.
Bei sog. Privatklagedelikten wie:
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Körperverletzung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
haben Sie die Möglichkeit, Ihr Recht bei Gericht einzuklagen.
Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einer Schiedsperson einen Schlichtungsversuch zu unternehmen um damit die Gerichte zu entlasten.