Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Seit dem 01.01.2008 nehmen die Kreise und kreisfreien Städte Aufgaben des Schwerbehindertenrechts wahr. Für den Bereich der Stadt Hallenberg ist somit der Hochsauerlandkreis zuständig.
Weitere Informationen, insbesondere zur Anerkennung einer Schwerbehinderung, Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises, oder zu möglichen Merkzeichen erhalten Sie auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises.
Anträge auf Anerkennung einer Schwerbehinderung erhalten Sie in Papierform im Fachbereich 4 /40 oder über die Internetseite des Hochsauerlandkreises erhalten.
Seit dem 01.01.2008 nehmen die Kreise und kreisfreien Städte Aufgaben des Schwerbehindertenrechts wahr. Für den Bereich der Stadt Hallenberg ist somit der Hochsauerlandkreis zuständig.
Weitere Informationen, insbesondere zur Anerkennung einer Schwerbehinderung, Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises, oder zu möglichen Merkzeichen erhalten Sie auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises.
Anträge auf Anerkennung einer Schwerbehinderung erhalten Sie in Papierform im Fachbereich 4 /40 oder über die Internetseite des Hochsauerlandkreises erhalten.
Seit dem 01.01.2008 nehmen die Kreise und kreisfreien Städte Aufgaben des Schwerbehindertenrechts wahr. Für den Bereich der Stadt Hallenberg ist somit der Hochsauerlandkreis zuständig.
Weitere Informationen, insbesondere zur Anerkennung einer Schwerbehinderung, Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises, oder zu möglichen Merkzeichen erhalten Sie auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises.
Anträge auf Anerkennung einer Schwerbehinderung erhalten Sie in Papierform im Fachbereich 4 /40 oder über die Internetseite des Hochsauerlandkreises erhalten.
Seit dem 01.01.2008 nehmen die Kreise und kreisfreien Städte Aufgaben des Schwerbehindertenrechts wahr. Für den Bereich der Stadt Hallenberg ist somit der Hochsauerlandkreis zuständig.
Weitere Informationen, insbesondere zur Anerkennung einer Schwerbehinderung, Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises, oder zu möglichen Merkzeichen erhalten Sie auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises.
Anträge auf Anerkennung einer Schwerbehinderung erhalten Sie in Papierform im Fachbereich 4 /40 oder über die Internetseite des Hochsauerlandkreises erhalten.
Seit dem 01.01.2008 nehmen die Kreise und kreisfreien Städte Aufgaben des Schwerbehindertenrechts wahr. Für den Bereich der Stadt Hallenberg ist somit der Hochsauerlandkreis zuständig.
Weitere Informationen, insbesondere zur Anerkennung einer Schwerbehinderung, Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises, oder zu möglichen Merkzeichen erhalten Sie auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises.
Anträge auf Anerkennung einer Schwerbehinderung erhalten Sie in Papierform im Fachbereich 4 /40 oder über die Internetseite des Hochsauerlandkreises erhalten.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Michael
Gamm
Sachbearbeiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 142
- Fax
- +49 2984 303 109
- m.gamm@stadt-hallenberg.de
Markus
Becker
Fachbereichsleiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 140
- Fax
- +49 2984 303 109
- m.becker@stadt-hallenberg.de
Schwerbehindertenausweis
Seit dem 01.01.2008 nehmen die Kreise und kreisfreien Städte Aufgaben des Schwerbehindertenrechts wahr. Für den Bereich der Stadt Hallenberg ist somit der Hochsauerlandkreis zuständig.
Weitere Informationen, insbesondere zur Anerkennung einer Schwerbehinderung, Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises, oder zu möglichen Merkzeichen erhalten Sie auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises.
Anträge auf Anerkennung einer Schwerbehinderung erhalten Sie in Papierform im Fachbereich 4 /40 oder über die Internetseite des Hochsauerlandkreises erhalten.
Formulare
-
Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung (Bürgerportal)
Beantragen Sie die Anerkennung einer Schwerbehinderung und die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises (Onlinedienst)