Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Eine Sondernutzung ist genehmigungspflichtig und bedarf außerdem der Zustimmung des Straßenbaulastträgers. Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum ist zusätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Hochsauerlandkreis) zu beantragen. Die Erlaubnis zur Sondernutzung wird auf Zeit und auf Widerruf erteilt und wird durch die notwendigen Auflagen und Bedingungen ergänzt.
Sondernutzungen in diesem Sinne sind Aufstellungen von
- Ausstellungswagen
- Ausstellungsgegenständen
- Verkaufswagen
- Verkaufsständen
- Tischen und Stühlen
- Informationsständen
- und die Durchführung kultureller oder gemeinnütziger Veranstaltungen
Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum muss eine Erlaubnis beim Hochsauerlandkreis beantragt werden. Weitere Informationen, z.B. welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind, erhalten Sie im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de.
Erst nach Eingang aller angeforderten Stellungnahmen kann eine Bescheidung mit entsprechender Auflagenerteilung erfolgen.
Die Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung werden gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung, zuzüglich der Verwaltungsgebühr berechnet. Der Zeitraum, die Art der Nutzung und die belegte Fläche der Nutzung sind ausschlaggebend für die Höhe der Gebühr.
Die Beantragung sollte 4 Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung erfolgen.
Eine Sondernutzung ist genehmigungspflichtig und bedarf außerdem der Zustimmung des Straßenbaulastträgers. Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum ist zusätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Hochsauerlandkreis) zu beantragen. Die Erlaubnis zur Sondernutzung wird auf Zeit und auf Widerruf erteilt und wird durch die notwendigen Auflagen und Bedingungen ergänzt.
Sondernutzungen in diesem Sinne sind Aufstellungen von
- Ausstellungswagen
- Ausstellungsgegenständen
- Verkaufswagen
- Verkaufsständen
- Tischen und Stühlen
- Informationsständen
- und die Durchführung kultureller oder gemeinnütziger Veranstaltungen
Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum muss eine Erlaubnis beim Hochsauerlandkreis beantragt werden. Weitere Informationen, z.B. welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind, erhalten Sie im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de.
Erst nach Eingang aller angeforderten Stellungnahmen kann eine Bescheidung mit entsprechender Auflagenerteilung erfolgen.
Die Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung werden gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung, zuzüglich der Verwaltungsgebühr berechnet. Der Zeitraum, die Art der Nutzung und die belegte Fläche der Nutzung sind ausschlaggebend für die Höhe der Gebühr.
Die Beantragung sollte 4 Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung erfolgen.
Eine Sondernutzung ist genehmigungspflichtig und bedarf außerdem der Zustimmung des Straßenbaulastträgers. Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum ist zusätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Hochsauerlandkreis) zu beantragen. Die Erlaubnis zur Sondernutzung wird auf Zeit und auf Widerruf erteilt und wird durch die notwendigen Auflagen und Bedingungen ergänzt.
Sondernutzungen in diesem Sinne sind Aufstellungen von
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- Tischen und Stühlen
- Informationsständen
- und die Durchführung kultureller oder gemeinnütziger Veranstaltungen
Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum muss eine Erlaubnis beim Hochsauerlandkreis beantragt werden. Weitere Informationen, z.B. welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind, erhalten Sie im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de.
Erst nach Eingang aller angeforderten Stellungnahmen kann eine Bescheidung mit entsprechender Auflagenerteilung erfolgen.
Die Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung werden gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung, zuzüglich der Verwaltungsgebühr berechnet. Der Zeitraum, die Art der Nutzung und die belegte Fläche der Nutzung sind ausschlaggebend für die Höhe der Gebühr.
Die Beantragung sollte 4 Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung erfolgen.
Eine Sondernutzung ist genehmigungspflichtig und bedarf außerdem der Zustimmung des Straßenbaulastträgers. Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum ist zusätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Hochsauerlandkreis) zu beantragen. Die Erlaubnis zur Sondernutzung wird auf Zeit und auf Widerruf erteilt und wird durch die notwendigen Auflagen und Bedingungen ergänzt.
Sondernutzungen in diesem Sinne sind Aufstellungen von
- Ausstellungswagen
- Ausstellungsgegenständen
- Verkaufswagen
- Verkaufsständen
- Tischen und Stühlen
- Informationsständen
- und die Durchführung kultureller oder gemeinnütziger Veranstaltungen
Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum muss eine Erlaubnis beim Hochsauerlandkreis beantragt werden. Weitere Informationen, z.B. welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind, erhalten Sie im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de.
Erst nach Eingang aller angeforderten Stellungnahmen kann eine Bescheidung mit entsprechender Auflagenerteilung erfolgen.
Die Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung werden gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung, zuzüglich der Verwaltungsgebühr berechnet. Der Zeitraum, die Art der Nutzung und die belegte Fläche der Nutzung sind ausschlaggebend für die Höhe der Gebühr.
Die Beantragung sollte 4 Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung erfolgen.
Eine Sondernutzung ist genehmigungspflichtig und bedarf außerdem der Zustimmung des Straßenbaulastträgers. Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum ist zusätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Hochsauerlandkreis) zu beantragen. Die Erlaubnis zur Sondernutzung wird auf Zeit und auf Widerruf erteilt und wird durch die notwendigen Auflagen und Bedingungen ergänzt.
Sondernutzungen in diesem Sinne sind Aufstellungen von
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- Ausstellungsgegenständen
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Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum muss eine Erlaubnis beim Hochsauerlandkreis beantragt werden. Weitere Informationen, z.B. welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind, erhalten Sie im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de.
Erst nach Eingang aller angeforderten Stellungnahmen kann eine Bescheidung mit entsprechender Auflagenerteilung erfolgen.
Die Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung werden gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung, zuzüglich der Verwaltungsgebühr berechnet. Der Zeitraum, die Art der Nutzung und die belegte Fläche der Nutzung sind ausschlaggebend für die Höhe der Gebühr.
Die Beantragung sollte 4 Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung erfolgen.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Claudia
Kreutzmann
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 161
- Fax
- +49 2984 303 109
- c.kreutzmann@stadt-hallenberg.de
Sondernutzung
Eine Sondernutzung ist genehmigungspflichtig und bedarf außerdem der Zustimmung des Straßenbaulastträgers. Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum ist zusätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Hochsauerlandkreis) zu beantragen. Die Erlaubnis zur Sondernutzung wird auf Zeit und auf Widerruf erteilt und wird durch die notwendigen Auflagen und Bedingungen ergänzt.
Sondernutzungen in diesem Sinne sind Aufstellungen von
- Ausstellungswagen
- Ausstellungsgegenständen
- Verkaufswagen
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Kosten
Die Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung werden gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung, zuzüglich der Verwaltungsgebühr berechnet. Der Zeitraum, die Art der Nutzung und die belegte Fläche der Nutzung sind ausschlaggebend für die Höhe der Gebühr.
Notwendige Unterlagen
Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum muss eine Erlaubnis beim Hochsauerlandkreis beantragt werden. Weitere Informationen, z.B. welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind, erhalten Sie im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de.
Erst nach Eingang aller angeforderten Stellungnahmen kann eine Bescheidung mit entsprechender Auflagenerteilung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Beantragung sollte 4 Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung erfolgen.