Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Die Sperrmüllabholung aus privaten Haushalten erfolgt nach vorheriger Anmeldung. Bis zu zweimal jährlich können Sie jeweils bis zu 2,5 m³ Sperrmüll abfahren lassen.
Was können Sie mit der Sperrmüllabfuhr entsorgen?
Sperrige Abfälle all jene, die in privaten Haushalten anfallen und wegen ihrer Größe oder ihres Umfanges nicht über den Restmüll (graue Tonne) entsorgt werden können. Das sind z.B. Möbelstücke, Betten oder Matratzen.
Nicht zum Sperrmüll gehören Abfälle wie z.B.
- Baum- und Strauchschnitt (siehe auch Baum- und Strauchschnitt)
- Kartonagen, Plastiksäcke und andere zerkleinerungsfähige Packstoffe
- Bauabfälle wie Türen, Fenster, Zäune, Laminat, Vertäfelung sowie behandelte Holzteile
- Bauschutt, Altreifen, Autoteile (siehe auch Bauschuttentsorgung)
- Gewerbliche Abfälle / Haushaltsauflösungen
Sie können die Sperrmüllabfuhr bequem online über das Bürgerportal der Stadt Hallenberg beantragen.
Es wird eine separate Gebühr für die Sperrmüllabfuhr in Höhe von 40,00 je erteiltem Abfuhrauftrag erhoben.
Die Gebühr von 40,00 muss vor der Abfuhr bezahlt werden.
- Sofern Sie den Auftrag über das Bürger-Portal erteilen möchten, stehen Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Paydirekt, Giropay und PayPal.
- Sofern Sie keine Online-Bezahlung wünschen, steht Ihnen im Bürger-Portal auch ein pdf-Vordruck zur Verfügung, mit dem Sie die kostenpflichtige Abfuhr von Sperrmüll in Auftrag geben können. Füllen Sie hierzu bitte handschriftlich den Vordruck aus und senden diesen an die Stadt Hallenberg. Die Bankverbindungen der Stadtkasse zwecks Überweisung finden Sie ebenfalls im Vordruck.
- Der genaue Abholtermin wird Ihnen schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt, da die Abfuhr nicht mehr wöchentlich erfolgt, sondern mindestens einmal monatlich
- Der Sperrmüll muss ab 6.00 Uhr am Straßenrand stehen.
- Abgefahren werden nur Sperrmüllmengen bis zu 2,5 m³
Für die Abfuhr fällt jeweils eine Gebühr von 40,00 an.
Die Sperrmüllabholung aus privaten Haushalten erfolgt nach vorheriger Anmeldung. Bis zu zweimal jährlich können Sie jeweils bis zu 2,5 m³ Sperrmüll abfahren lassen.
Was können Sie mit der Sperrmüllabfuhr entsorgen?
Sperrige Abfälle all jene, die in privaten Haushalten anfallen und wegen ihrer Größe oder ihres Umfanges nicht über den Restmüll (graue Tonne) entsorgt werden können. Das sind z.B. Möbelstücke, Betten oder Matratzen.
Nicht zum Sperrmüll gehören Abfälle wie z.B.
- Baum- und Strauchschnitt (siehe auch Baum- und Strauchschnitt)
- Kartonagen, Plastiksäcke und andere zerkleinerungsfähige Packstoffe
- Bauabfälle wie Türen, Fenster, Zäune, Laminat, Vertäfelung sowie behandelte Holzteile
- Bauschutt, Altreifen, Autoteile (siehe auch Bauschuttentsorgung)
- Gewerbliche Abfälle / Haushaltsauflösungen
Sie können die Sperrmüllabfuhr bequem online über das Bürgerportal der Stadt Hallenberg beantragen.
Es wird eine separate Gebühr für die Sperrmüllabfuhr in Höhe von 40,00 je erteiltem Abfuhrauftrag erhoben.
Die Gebühr von 40,00 muss vor der Abfuhr bezahlt werden.
- Sofern Sie den Auftrag über das Bürger-Portal erteilen möchten, stehen Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Paydirekt, Giropay und PayPal.
- Sofern Sie keine Online-Bezahlung wünschen, steht Ihnen im Bürger-Portal auch ein pdf-Vordruck zur Verfügung, mit dem Sie die kostenpflichtige Abfuhr von Sperrmüll in Auftrag geben können. Füllen Sie hierzu bitte handschriftlich den Vordruck aus und senden diesen an die Stadt Hallenberg. Die Bankverbindungen der Stadtkasse zwecks Überweisung finden Sie ebenfalls im Vordruck.
- Der genaue Abholtermin wird Ihnen schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt, da die Abfuhr nicht mehr wöchentlich erfolgt, sondern mindestens einmal monatlich
- Der Sperrmüll muss ab 6.00 Uhr am Straßenrand stehen.
- Abgefahren werden nur Sperrmüllmengen bis zu 2,5 m³
Für die Abfuhr fällt jeweils eine Gebühr von 40,00 an.
Die Sperrmüllabholung aus privaten Haushalten erfolgt nach vorheriger Anmeldung. Bis zu zweimal jährlich können Sie jeweils bis zu 2,5 m³ Sperrmüll abfahren lassen.
Was können Sie mit der Sperrmüllabfuhr entsorgen?
Sperrige Abfälle all jene, die in privaten Haushalten anfallen und wegen ihrer Größe oder ihres Umfanges nicht über den Restmüll (graue Tonne) entsorgt werden können. Das sind z.B. Möbelstücke, Betten oder Matratzen.
Nicht zum Sperrmüll gehören Abfälle wie z.B.
- Baum- und Strauchschnitt (siehe auch Baum- und Strauchschnitt)
- Kartonagen, Plastiksäcke und andere zerkleinerungsfähige Packstoffe
- Bauabfälle wie Türen, Fenster, Zäune, Laminat, Vertäfelung sowie behandelte Holzteile
- Bauschutt, Altreifen, Autoteile (siehe auch Bauschuttentsorgung)
- Gewerbliche Abfälle / Haushaltsauflösungen
Sie können die Sperrmüllabfuhr bequem online übe das Bürgerportal der Stadt Hallenberg beantragen.
Es wird eine separate Gebühr für die Sperrmüllabfuhr in Höhe von 40,00 je erteiltem Abfuhrauftrag erhoben.
Die Gebühr von 40,00 muss vor der Abfuhr bezahlt werden.
- Sofern Sie den Auftrag über das Bürger-Portal erteilen möchten, stehen Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Paydirekt, Giropay und PayPal.
- Sofern Sie keine Online-Bezahlung wünschen, steht Ihnen im Bürger-Portal auch ein pdf-Vordruck zur Verfügung, mit dem Sie die kostenpflichtige Abfuhr von Sperrmüll in Auftrag geben können. Füllen Sie hierzu bitte handschriftlich den Vordruck aus und senden diesen an die Stadt Hallenberg. Die Bankverbindungen der Stadtkasse zwecks Überweisung finden Sie ebenfalls im Vordruck.
- Der genaue Abholtermin wird Ihnen schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt, da die Abfuhr nicht mehr wöchentlich erfolgt, sondern mindestens einmal monatlich
- Der Sperrmüll muss ab 6.00 Uhr am Straßenrand stehen.
- Abgefahren werden nur Sperrmüllmengen bis zu 2,5 m³
Für die Abfuhr fällt jeweils eine Gebühr von 40,00 an.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Rainer
Guntermann
Sachbearbeiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 162
- Fax
- +49 2984 303 109
- r.guntermann@stadt-hallenberg.de
Claudia
Kreutzmann
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 161
- Fax
- +49 2984 303 109
- c.kreutzmann@stadt-hallenberg.de
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Damian
Grosche
Sachbearbeiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 124
- Fax
- +49 2984 303 109
- d.grosche@stadt-hallenberg.de
Sperrmüll
Die Sperrmüllabholung aus privaten Haushalten erfolgt nach vorheriger Anmeldung. Bis zu zweimal jährlich können Sie jeweils bis zu 2,5 m³ Sperrmüll abfahren lassen.
Was können Sie mit der Sperrmüllabfuhr entsorgen?
Sperrige Abfälle all jene, die in privaten Haushalten anfallen und wegen ihrer Größe oder ihres Umfanges nicht über den Restmüll (graue Tonne) entsorgt werden können. Das sind z.B. Möbelstücke, Betten oder Matratzen.
Nicht zum Sperrmüll gehören Abfälle wie z.B.
- Baum- und Strauchschnitt (siehe auch Baum- und Strauchschnitt)
- Kartonagen, Plastiksäcke und andere zerkleinerungsfähige Packstoffe
- Bauabfälle wie Türen, Fenster, Zäune, Laminat, Vertäfelung sowie behandelte Holzteile
- Bauschutt, Altreifen, Autoteile (siehe auch Bauschuttentsorgung)
- Gewerbliche Abfälle / Haushaltsauflösungen
Sie können die Sperrmüllabfuhr bequem online über das Bürgerportal der Stadt Hallenberg beantragen.
Es wird eine separate Gebühr für die Sperrmüllabfuhr in Höhe von 40,00 € je erteiltem Abfuhrauftrag erhoben.
Die Gebühr von 40,00 € muss vor der Abfuhr bezahlt werden.
- Sofern Sie den Auftrag über das Bürger-Portal erteilen möchten, stehen Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Paydirekt, Giropay und PayPal.
- Sofern Sie keine Online-Bezahlung wünschen, steht Ihnen im Bürger-Portal auch ein pdf-Vordruck zur Verfügung, mit dem Sie die kostenpflichtige Abfuhr von Sperrmüll in Auftrag geben können. Füllen Sie hierzu bitte handschriftlich den Vordruck aus und senden diesen an die Stadt Hallenberg. Die Bankverbindungen der Stadtkasse zwecks Überweisung finden Sie ebenfalls im Vordruck.
- Der genaue Abholtermin wird Ihnen schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt, da die Abfuhr nicht mehr wöchentlich erfolgt, sondern mindestens einmal monatlich
- Der Sperrmüll muss ab 6.00 Uhr am Straßenrand stehen.
- Abgefahren werden nur Sperrmüllmengen bis zu 2,5 m³
Kosten
Für die Abfuhr fällt jeweils eine Gebühr von 40,00 € an.