Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Sterbeurkunden können nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dem der Sterbefall eingetreten und somit beurkundet wurde. Das Standesamt Hallenberg kann daher nur dann eine Sterbeurkunde ausstellen, wenn der Tod im Stadtgebiet Hallenberg (Hallenberg, Liesen, Hesborn oder Braunshausen) eintrat.
Im Rahmen von Nachlassangelegenheiten wird gelegentlich ein beglaubigter Auszug aus dem Sterberegister benötigt, Hierbei handelt es sich nicht um eine Sterbeurkunde.
Eine Sterbeurkunde für einen bereits beurkundeten Sterbefall können Sie auch online über das Bürgerportal der Stadt Hallenberg beantragen.
- Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde für private Zwecke, z.B. für Ihr Familienstammbuch wird eine Gebühr von 10,00 erhoben, für jede weitere gleiche Urkunde sind Gebühren von 5,00 Euro zu zahlen.
- Für Rentenzwecke und Zwecke der Sozialversicherung ist die Ausstellung von Urkunden gebührenfrei.
Sterbeurkunden können nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dem der Sterbefall eingetreten und somit beurkundet wurde. Das Standesamt Hallenberg kann daher nur dann eine Sterbeurkunde ausstellen, wenn der Tod im Stadtgebiet Hallenberg (Hallenberg, Liesen, Hesborn oder Braunshausen) eintrat.
Im Rahmen von Nachlassangelegenheiten wird gelegentlich ein beglaubigter Auszug aus dem Sterberegister benötigt, Hierbei handelt es sich nicht um eine Sterbeurkunde.
Eine Sterbeurkunde für einen bereits beurkundeten Sterbefall können Sie auch online über das Bürgerportal der Stadt Hallenberg beantragen.
- Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde für private Zwecke, z.B. für Ihr Familienstammbuch wird eine Gebühr von 10,00 erhoben, für jede weitere gleiche Urkunde sind Gebühren von 5,00 Euro zu zahlen.
- Für Rentenzwecke und Zwecke der Sozialversicherung ist die Ausstellung von Urkunden gebührenfrei.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Brigitte
Peter
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 111
- Fax
- +49 2984 303 109
- b.peter@stadt-hallenberg.de
Stefanie
Emde
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 115
- Fax
- +49 2984 303 109
- s.emde@stadt-hallenberg.de
Sterbeurkunde
Sterbeurkunden können nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dem der Sterbefall eingetreten und somit beurkundet wurde. Das Standesamt Hallenberg kann daher nur dann eine Sterbeurkunde ausstellen, wenn der Tod im Stadtgebiet Hallenberg (Hallenberg, Liesen, Hesborn oder Braunshausen) eintrat.
Im Rahmen von Nachlassangelegenheiten wird gelegentlich ein beglaubigter Auszug aus dem Sterberegister benötigt, Hierbei handelt es sich nicht um eine Sterbeurkunde.
Eine Sterbeurkunde für einen bereits beurkundeten Sterbefall können Sie auch online über das Bürgerportal der Stadt Hallenberg beantragen.
Kosten
- Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde für private Zwecke, z.B. für Ihr Familienstammbuch wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben, für jede weitere gleiche Urkunde sind Gebühren von 5,00 Euro zu zahlen.
- Für Rentenzwecke und Zwecke der Sozialversicherung ist die Ausstellung von Urkunden gebührenfrei.
Formulare
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Antrag Personenstandsurkunden (Bürgerportal)
Beantragung Personenstandsurkunden (Onlinedienst)