Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Steuern und Abgaben
Die Stadt Hallenberg ist, wie auch alle anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen, mit dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf Selbstverwaltung ausgestattet. Zum Kernbereich dieses Rechtes gehört insbesondere die kommunale Finanzhoheit, wonach die Stadt Hallenberg selbständig kommunale Abgaben erheben, verwalten und vereinnahmen kann.
Zu den kommunalen Abgaben gehören die Steuern wie Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer und die Gebühren für die Benutzung gemeindlichen Einrichtungen wie Abfall-, Straßenreinigungs-, Niederschlagswasser- und Schmutzwassergebühren sowie Beiträge und kommunale Abgaben eigener Art.
Rechtsgrundlage für diese Abgaben ist das Gesetz über kommunale Abgaben für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sowie die örtlichen Satzungen. Bezüglich des Verfahrens verweist das KAG NRW auf die Abgabenordnung.
Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, dürfen kommunale Abgaben nur auf Grund einer Satzung erhoben werden. Die Veranlagung zur Grund- und Gewerbesteuer erfolgt nach den Bestimmungen des Grundsteuer- bzw. des Gewerbesteuergesetzes, die Veranlagung zur Hunde- und Vergnügungssteuer sowie der Gebühren erfolgt auf der Grundlage der dafür durch den Rat erlassenen Satzungen.