Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Straßenbaubeiträge
Straßenbaubeiträge werden von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke zum Ersatz des Aufwandes und als Gegenleistung für die wirtschaftlichen Vorteile durch den Ausbau (Erneuerung, Verbesserung, Erweiterung) von älteren Straßen erhoben.
Werden in einer Straße zum Beispiel die Fahrbahn, der Gehweg, die Parkflächen, die Beleuchtung oder die Straßenentwässerung von Grund auf erneuert oder verbessert, müssen die Grundstückseigentümer durch Straßenbaubeiträge an den Kosten beteiligt werden.
Für kleinere Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen fallen keine Straßenbaubeiträge an.
Welchen Anteil tragen die Anliegerinnen und Anlieger?
Da die öffentlichen Straßen nicht nur von den Anliegerinnen und Anliegern, sondern auch von der Allgemeinheit genutzt werden, trägt die Stadt einen Anteil der Kosten. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von der Verkehrsfunktion der Straße ab. So ist zum Beispiel der städtische Anteil bei der Erneuerung einer Fahrbahn in einer Hauptverkehrsstraße mit 60 Prozent deutlich höher als in einer Anliegerstraße mit 20 Prozent. Näheres hierzu regelt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Hallenberg.
Beitragsbescheinigung
Im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien kann es vorkommen, dass eine Beitragsbescheinigung der Gemeinde benötigt wird, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind. Die Ausstellung einer Beitragsbescheinigung kann bei der Gemeinde beantragt werden.
Kosten
Für die Erteilung der Beitragsbescheinigung wird ein Gebührenbescheid erstellt, in dem eine Verwaltungsgebühr festgesetzt wird.