Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Andreas
Mause
Fachbereichsleiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 130
- Fax
- +49 2984 303 109
- a.mause@stadt-hallenberg.de
Tierkörperbeseitigung
Wenn Nutztiere wie zum Beispiel Kühe, Pferde, Schweine, etc. verendet sind, war es in der Regel der Abdecker, der die Tiere abgeholt hat, heute ist in diesen Fällen die Tierkörperbeseitigungsanstalt zuständig.
Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse sind grundsätzlich in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt unschädlich zu beseitigen, um das Auftreten oder Ausbreiten einer Tierseuche zu verhindern.
Im Hochsauerlandkreis ist die Fa. Rendac Icker GmbH & Co. KG verantwortlich für die schadlose und umweltgerechte Einsammlung und Entsorgung dieser beseitigungspflichtigen Stoffe. Das Unternehmen betreibt in Belm-Icker, Landkreis O, eine Tierkörperbeseitigungsanstalt mit einer Sammelstelle in Bad Sassendorf-Lohne.
Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Hochsauerlandkreises wacht darüber, dass die Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse von den Stellen, bei denen sie anfallen (z.B. Landwirte und Schlachtbetriebe), auch ordnungsgemäß in der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden.
Links
- Weitere Informationen erhalten Sie über die Internetseite des Hochsauerlandkreises