Anliegen von A bis Z

Was erledige ich wo und bei wem? 

Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.

Geburtsurkunde

Sie benötigen eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister?

Geburtsurkunden können nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dem der Personenstandsfall beurkundet wurde. Generell ist und war das Standesamt des Geburtsortes für die Beurkundung zuständig. Das Standesamt Hallenberg kann daher nur dann eine Geburtsurkunde ausstellen, wenn die Geburt im Stadtgebiet Hallenberg (Hallenberg, Liesen, Hesborn oder Braunshausen) erfolgte

Im Rahmen der Eheschließung wird ein beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister benötigt. Hierbei handelt es sich nicht um eine Geburtsurkunde. Den Auszug aus dem Geburtenregister erhalten Sie ebenfalls beim Geburtsstandesamt.

  • Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde oder eines beglaubigtes Auszuges aus dem Geburtenregister wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben, für jede weitere gleiche Urkunde, oder jeden weiteren beglaubigten Auszug sind Gebühren von 5,00 Euro zu zahlen.

Ansprechpersonen

Peter, Brigitte

b.peter@­stadt-hallenberg.de

Emde, Stefanie

s.emde@­stadt-hallenberg.de
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