Anliegen von A bis Z

Was erledige ich wo und bei wem? 

Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.

Vaterschaftsanerkennungen

Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann ein Vater die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen. Die Anerkennung kann nur selbst in öffentlich beurkundeter Form erfolgen. Die Mutter muss dieser Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Die Zustimmungserklärung erfolgt ebenfalls in öffentlich beurkundeter Form.

Beide Erklärungen können bereits vor der Geburt des Kindes (pränatal) beim Standesamt oder beim Jugendamt abgegeben werden.

Ansprechpersonen

Peter, Brigitte

b.peter@­stadt-hallenberg.de

Emde, Stefanie

s.emde@­stadt-hallenberg.de
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