Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Sabine
Schnorbus
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 123
- Fax
- +49 2984 303 109
- s.waszynski@stadt-hallenberg.de
Vergnügungssteuer
Die Stadt Hallenberg erhebt eine Vergnügungssteuer.
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer für den Aufwand für Vergnügungen. Erscheinungsformen der Vergnügungsteuer ist die Besteuerung von Eintrittsgeldern für Veranstaltungen (Kartensteuer) und Spielautomaten.