Anliegen von A bis Z

Was erledige ich wo und bei wem? 

Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.

Vergnügungssteuer

Die Stadt Hallenberg erhebt eine Vergnügungssteuer.

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer für den Aufwand für Vergnügungen. Erscheinungsformen der Vergnügungsteuer ist die Besteuerung von Eintrittsgeldern für Veranstaltungen (Kartensteuer) und Spielautomaten.

Ansprechperson

Schnorbus, Sabine

s.waszynski@­stadt-hallenberg.de
nach
oben