Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Tobias
Kronauge
Kassenleiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 125
- Fax
- +49 2984 303 109
- t.kronauge@stadt-hallenberg.de
Vollstreckungswesen
Die Stadtkasse handelt als Vollstreckungsbehörde. Werden öffentlich- und privatrechtliche Forderungen der Stadt nicht rechtzeitig beglichen, setzt das Mahnverfahren und anschließend die Vollstreckung ein. Im Rahmen der Außenvollstreckung erfolgt die Beitreibung durch den Vollziehungsbeamten der Stadt. Forderungen werden auch im Rahmen der Amtshilfe für andere Behörden und Körperschaften vollstreckt (Amtshilfeersuchen).
Die Vollstreckung umfasst z.B. die Pfändung beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge und deren Versteigerung, von Konten bei Banken/Geldinstituten oder Einkommen beim Arbeitgeber, jeglicher anderer verwertbarer Rechte in den Grundbesitz (Eintragung von Zwangssicherungshypotheken, Beantragung von Zwangsversteigerungen) und die Einleitung von Insolvenzverfahren.
Damit es nicht soweit kommt, sollte immer das Gespräch mit der Stadtkasse gesucht werden. Ratenzahlungen können vereinbart werden, Stundungsanträge können gestellt werden.
Um Mahn- und Vollstreckungsgebühren zu vermeiden, sollten Zahlungen fristgerecht erfolgen. Daher empfiehlt die Stadtkasse, für regelmäßige und wiederkehrende Zahlungen ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Rechtsgrundlagen
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW)
- Ausführungsverordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VO VwVG NRW)