Anliegen von A bis Z

Was erledige ich wo und bei wem? 

Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.

Vollstreckung, Vollziehung

Kann die Stadtkasse keinen Zahlungseingang verzeichnen oder bleibt auch die Mahnung für öffentlich-rechtliche Forderungen und zugelassene privatrechtliche Forderungen erfolglos, wird Sie der Vollstreckungsbeamte der Stadt Hallenberg im Rahmen der Außenvollstreckung aufsuchen. Im Wege der Amts- und Vollstreckungshilfe werden außerdem Forderungen anderer öffentlich-rechtlicher Gläubiger gegen in Hallenberg wohnhafte Schuldner verfolgt.

Die Vollstreckung umfasst ggfls. auch Pfändungen, z.B.

  • beweglicher Sachen z.B. Kraftfahrzeuge,
  • von Konten bei Kreditinstituten,
  • von Einkommen beim Arbeitgeber,
  • in den Grundbesitz (Eintragung von Zwangssicherungshypotheken, Zwangsversteigerungen) sowie erforderliche Ermittlungen oder die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.

Hinweis: Zahlen Sie fristgemäß - spätestens nach der Mahnung - oder sprechen Sie frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter, wenn es zu Zahlungsschwierigkeiten kommt. Sie ersparen sich und uns Ärger, Arbeit und weitere Kosten durch die zwangsläufig einsetzende Vollstreckung.

Ansprechpersonen

Mause, Bianka

b.mause@­stadt-hallenberg.de

Kronauge, Tobias

t.kronauge@­stadt-hallenberg.de
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