Anliegen von A bis Z

Was erledige ich wo und bei wem? 

Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.

Vorkaufsrecht

Gemäß Baugesetzbuch (BauGB) steht der Stadt unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu. Falls das Recht nicht ausgeübt wird, erhält der Notar ein Negativattest, die sog. Vorkaufsrechtsbescheinigung, um die Umschreibung im Grundbuch in die Wege zu leiten.

Die Vorkaufsrechtsbescheinigung wird in der Regel vom Notar im Rahmen des Kaufvertrages direkt bei der Stadt Hallenberg beantragt. Wer die Kosten hierfür übernimmt, wird im Kaufvertrag vereinbart (in der Regel der Käufer).

Ansprechperson

Pöllmann, Ursula

u.poellmann@­stadt-hallenberg.de
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