Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Ursula
Pöllmann
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 133
- Fax
- +49 2984 303 109
- u.poellmann@stadt-hallenberg.de
Vorkaufsrecht
Gemäß Baugesetzbuch (BauGB) steht der Stadt unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu. Falls das Recht nicht ausgeübt wird, erhält der Notar ein Negativattest, die sog. Vorkaufsrechtsbescheinigung, um die Umschreibung im Grundbuch in die Wege zu leiten.
Die Vorkaufsrechtsbescheinigung wird in der Regel vom Notar im Rahmen des Kaufvertrages direkt bei der Stadt Hallenberg beantragt. Wer die Kosten hierfür übernimmt, wird im Kaufvertrag vereinbart (in der Regel der Käufer).