Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Privathaushalte mit einer besonderen Bedarfssituation durch ein höheres Aufkommen von Einwegwindeln beziehungsweise Inkontinenzartikeln können dann eine vergünstigte zusätzliche 120-Liter-Restmülltonne als Windeltonne erhalten.
Die Windeltonne wird für Familien und Alleinerziehende mit Kleinkindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des jüngsten Kindes zur Verfügung gestellt. Außerdem wird sie pflegebedürftigen Personen angeboten, bei denen nachweislich Abfälle von Inkontinenzartikeln anfallen. Die Windeltonne gilt nur für Privathaushalte und nicht für Kindergärten, Altenheime etc.
Der Bedarf für eine Windeltonne ist nachzuweisen. Bei Kindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres wird der Anspruch auf eine Windeltonne unterstellt. Bei Personen, die Inkontinenzartikel benötigen, muss der Nachweis durch Vorlage eines ärztlichen Attestes oder Bescheinigung eines Pflegedienstes erbracht werden.
Bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen kann eine Windeltonne schriftlich durch den Grundstückseigentümer beantragt werden, da die Windeltonne über den Grundbesitzabgabenbescheid des Eigentümers abgerechnet wird. In die Windeltonne dürfen nur Windeln und Abfälle von Inkontinenzartikeln. Alle anderen Restabfälle müssen weiterhin über die normale Restabfalltonne entsorgt werden.
Die jährliche Benutzungsgebühr für die Windeltonne beträgt 1/3 der jeweils geltenden Abfallgebühren je Person/Einwohnergleichwert. Dies entspricht zurzeit einer Gebühr von 28,62 für eine Windeltonne.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Rainer
Guntermann
Sachbearbeiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 162
- Fax
- +49 2984 303 109
- r.guntermann@stadt-hallenberg.de
Claudia
Kreutzmann
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 161
- Fax
- +49 2984 303 109
- c.kreutzmann@stadt-hallenberg.de
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Damian
Grosche
Sachbearbeiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 124
- Fax
- +49 2984 303 109
- d.grosche@stadt-hallenberg.de
Windeltonne
Privathaushalte mit einer besonderen Bedarfssituation durch ein höheres Aufkommen von Einwegwindeln beziehungsweise Inkontinenzartikeln können dann eine vergünstigte zusätzliche 120-Liter-Restmülltonne als Windeltonne erhalten.
Die Windeltonne wird für Familien und Alleinerziehende mit Kleinkindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des jüngsten Kindes zur Verfügung gestellt. Außerdem wird sie pflegebedürftigen Personen angeboten, bei denen nachweislich Abfälle von Inkontinenzartikeln anfallen. Die Windeltonne gilt nur für Privathaushalte und nicht für Kindergärten, Altenheime etc.
Der Bedarf für eine Windeltonne ist nachzuweisen. Bei Kindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres wird der Anspruch auf eine Windeltonne unterstellt. Bei Personen, die Inkontinenzartikel benötigen, muss der Nachweis durch Vorlage eines ärztlichen Attestes oder Bescheinigung eines Pflegedienstes erbracht werden.
Bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen kann eine Windeltonne schriftlich durch den Grundstückseigentümer beantragt werden, da die Windeltonne über den Grundbesitzabgabenbescheid des Eigentümers abgerechnet wird. In die Windeltonne dürfen nur Windeln und Abfälle von Inkontinenzartikeln. Alle anderen Restabfälle müssen weiterhin über die normale Restabfalltonne entsorgt werden.
Die jährliche Benutzungsgebühr für die Windeltonne beträgt 1/3 der jeweils geltenden Abfallgebühren je Person/Einwohnergleichwert. Dies entspricht zurzeit einer Gebühr von 28,62 € für eine Windeltonne.