Anliegen von A bis Z

Was erledige ich wo und bei wem? 

Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.

Windeltonne

Privathaushalte mit einer besonderen Bedarfssituation durch ein höheres Aufkommen von Einwegwindeln beziehungsweise Inkontinenzartikeln können dann eine vergünstigte zusätzliche 120-Liter-Restmülltonne als Windeltonne erhalten.

Die Windeltonne wird für Familien und Alleinerziehende mit Kleinkindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des jüngsten Kindes  zur Verfügung gestellt. Außerdem wird sie pflegebedürftigen Personen angeboten, bei denen nachweislich Abfälle von Inkontinenzartikeln anfallen. Die Windeltonne gilt nur für Privathaushalte und nicht für Kindergärten, Altenheime etc.

Der Bedarf für eine Windeltonne ist nachzuweisen. Bei Kindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres wird der Anspruch auf eine Windeltonne unterstellt. Bei Personen, die Inkontinenzartikel benötigen, muss der Nachweis  durch Vorlage eines ärztlichen Attestes oder Bescheinigung eines Pflegedienstes erbracht werden.

Bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen kann eine Windeltonne schriftlich durch den Grundstückseigentümer beantragt werden, da die Windeltonne über den Grundbesitzabgabenbescheid des Eigentümers abgerechnet wird. In die Windeltonne dürfen nur Windeln und Abfälle von Inkontinenzartikeln. Alle anderen Restabfälle müssen weiterhin über die normale Restabfalltonne entsorgt werden.

Die jährliche Benutzungsgebühr für die Windeltonne beträgt 1/3 der jeweils geltenden Abfallgebühren je Person/Einwohnergleichwert. Dies entspricht zurzeit einer Gebühr von 28,62 € für eine Windeltonne.

Ansprechperson

Grosche, Damian

d.grosche@­stadt-hallenberg
nach
oben