Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Die Stadtkasse ist für die Abwicklung und Überwachung des gesamten Zahlungsverkehrs der Stadt Hallenberg zuständig verantwortlich.
Den Zahlungsverkehr erledigt die Stadtkasse zentral für alle Fachbereiche. Die Zuständigkeit umfasst auch die Verwaltung der liquiden Mittel.
Gleichzeitig ist die Stadtkasse Vollstreckungsbehörde. Werden öffentlich- und privatrechtliche Forderungen der Stadt nicht rechtzeitig beglichen, setzt das Mahnverfahren und anschließend die Vollstreckung ein. Im Rahmen der Außenvollstreckung erfolgt die Beitreibung durch den Vollziehungsbeamten der Stadt. Forderungen werden auch im Rahmen der Amtshilfe für andere Behörden und Körperschaften vollstreckt (Amtshilfeersuchen).
Die Vollstreckung umfasst z.B. die Pfändung beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge und deren Versteigerung, von Konten bei Banken/Geldinstituten oder Einkommen beim Arbeitgeber, jeglicher anderer verwertbarer Rechte in den Grundbesitz (Eintragung von Zwangssicherungshypotheken, Beantragung von Zwangsversteigerungen) und die Einleitung von Insolvenzverfahren.
Damit es nicht soweit kommt, sollte immer das Gespräch mit der Stadtkasse gesucht werden. Ratenzahlungen können vereinbart werden. Stundungsanträge können im Steueramt gestellt werden.
Um Mahn- und Vollstreckungsgebühren zu vermeiden, sollten die Zahlungen fristgerecht erfolgen. Daher empfiehlt die Stadtkasse, für regelmäßige Zahlung ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Bankverbindungen der Stadt Hallenberg
- Sparkasse Mitten im Sauerland
IBAN: DE07 4165 1770 0081 0030 06
BIC: WELADED1HSL
- Volksbank Sauerland eG
IBAN: DE05 4606 2817 5175 7003 00
BIC: GENODEM1SMA
Gläubiger-Identifikationsnummer im SEPA-Lastschriftverfahren: DE89ZZZ00000119908
Bitte geben Sie bei allen Überweisungen den Verwendungszweck und/oder das Kassenzeichen an, um Fehlbuchungen zu vermeiden.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Tobias
Kronauge
Kassenleiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 125
- Fax
- +49 2984 303 109
- t.kronauge@stadt-hallenberg.de
Bianka
Mause
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 126
- Fax
- +49 2984 303 109
- b.mause@stadt-hallenberg.de
Stadtkasse
Die Stadtkasse ist für die Abwicklung und Überwachung des gesamten Zahlungsverkehrs der Stadt Hallenberg zuständig verantwortlich.
Den Zahlungsverkehr erledigt die Stadtkasse zentral für alle Fachbereiche. Die Zuständigkeit umfasst auch die Verwaltung der liquiden Mittel.
Gleichzeitig ist die Stadtkasse Vollstreckungsbehörde. Werden öffentlich- und privatrechtliche Forderungen der Stadt nicht rechtzeitig beglichen, setzt das Mahnverfahren und anschließend die Vollstreckung ein. Im Rahmen der Außenvollstreckung erfolgt die Beitreibung durch den Vollziehungsbeamten der Stadt. Forderungen werden auch im Rahmen der Amtshilfe für andere Behörden und Körperschaften vollstreckt (Amtshilfeersuchen).
Die Vollstreckung umfasst z.B. die Pfändung beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge und deren Versteigerung, von Konten bei Banken/Geldinstituten oder Einkommen beim Arbeitgeber, jeglicher anderer verwertbarer Rechte in den Grundbesitz (Eintragung von Zwangssicherungshypotheken, Beantragung von Zwangsversteigerungen) und die Einleitung von Insolvenzverfahren.
Damit es nicht soweit kommt, sollte immer das Gespräch mit der Stadtkasse gesucht werden. Ratenzahlungen können vereinbart werden. Stundungsanträge können im Steueramt gestellt werden.
Um Mahn- und Vollstreckungsgebühren zu vermeiden, sollten die Zahlungen fristgerecht erfolgen. Daher empfiehlt die Stadtkasse, für regelmäßige Zahlung ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Bankverbindungen der Stadt Hallenberg
- Sparkasse Mitten im Sauerland
IBAN: DE07 4165 1770 0081 0030 06
BIC: WELADED1HSL
- Volksbank Sauerland eG
IBAN: DE05 4606 2817 5175 7003 00
BIC: GENODEM1SMA
Gläubiger-Identifikationsnummer im SEPA-Lastschriftverfahren: DE89ZZZ00000119908
Bitte geben Sie bei allen Überweisungen den Verwendungszweck und/oder das Kassenzeichen an, um Fehlbuchungen zu vermeiden.