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4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Hallenberg - 1. Phase der Beteiligung

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind mit wenigen Ausnahmen die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig. 

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Hallenberg ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst.

Die Stadt Hallenberg gibt Personen und Einrichtungen mit Hilfe der Online-Plattform „Beteiligung NRW“ die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. 

Wie kann ich mich beteiligen? Über die Online-Plattform „Beteiligung NRW“ beteiligung.nrw.de/portal/hallenberg/beteiligung/themen/1005850 können Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem gegeben werden oder konkrete Vorschläge zur Minderung einer Lärmbelastung bis zum 18.03.2024 einbracht werden. Eine Registrierung oder Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich - anonyme Hinweise werden ebenfalls gern entgegennehmen. Eine Registrierung bietet den Vorteil, dass, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Sie Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt übrigens für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die auf „Beteiligung NRW“ angeboten werden. 

Weitere Informationen finden Sie unter dem oben angeführten Link direkt auf „Beteiligung NRW“ - Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

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